Mitteilungspflicht zur neuen Wohnanschrift, Mietre

Guten Tag, ich bin der Meinung, dass ein ehem. Mieter verpflichtet ist,mir seine aktuelle Wohnanschrift für restlichen Schriftverkehr umgehend mitzuteilen. Sollte dem so sein - wo finde ich die gesetzliche Grundlage für diese Pflicht ? Oder liege ich falsch ?

Hallo,

das ist falsch. Es ist keine Pflicht für den Mieter die neue Anschrift mitzuteilen.

Im Gegenteil ist der VM im Zweifel verpflichtet die Adresse ausfindig zu machen, oder einzufordern (ohne Gewähr das dieser Forderung nachgekommen wird), um evtl. Nachforderungen aus dem Mietverhältnis geltend zu machen.

Gruß
Nita