Kündigungfrist Wohnung

Hallo,

die Kündigungsfrist eines Mietevertrages beträgt 3 monate.

Nehmen wir an es wir eine Wohnung am 19.10.09 gekündigt +3 monate ergibt 19.01.10, kann die Wohnung zu diesem Termin gekündigt werden?
oder ist es nur zu monastende möglich?

Danke für Eure hilfe,
Lolo

hi,

müsste eigentlich im mietvertrag stehen. wenn nichts anderes vereinbart ist, kannst du nur zum monatanfang kündigen. also beispiel: du könnetst jetzt zum 1. november kündigen & müsstest dann am 1. februar die wohnung verlassen haben. eine kündigung bis zum 3. werktag eines monats wird auch noch akzeptiert. also könnetst du am 4. novemver kündigen (der 1. ist ein sonntag) und müsstest genauso am 1. februar raus.

mfg,
marco

Hallo lolo,

Die Kündigungsfristen sind im §573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html) geregelt.

Das würde unter der Bedingung des Abs. 1 bedeuten bis spätestens 04.11.2009 zum 31.01.2010 kündigen.

Achtung, bis spätestens 04.11.2009 muß die Kündigung dem Vermieter vorliegen! Also nicht erst am 03.11.2009 zur Post geben.

Gruß

Joschi

Was ist mit dem Nachmieter
Hallo,
Danke für die Infos.

Noch eine Frage!
Falls ein Nachmieter gefunden wird bzw. mehrere, werden die Infos am Vermieter gegeben. Der Treffpunkt muss aber nicht in der, zur zeit gemietete Wohnung stattfinden oder?
Darf der Vermieter alle potentielen Nachmieter nicht akzeptieren?

Danke + gruss
lolo

Hallo lolo,

Noch eine Frage!
Falls ein Nachmieter gefunden wird bzw. mehrere, werden die
Infos am Vermieter gegeben. Der Treffpunkt muss aber nicht in
der, zur zeit gemietete Wohnung stattfinden oder?

Naja, der Vermieter hat, wenn es denn im Mietvertrag geregelt ist, nach vorheriger Ankündigung schon ein berechtigtes Interesse daran dem potenziellen Nachmieter die Wohnung zu zeigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle 2 Tage der Vermieter hier mit potenziellen Nachmietern vor der Tür stehen darf.

Darf der Vermieter alle potentielen Nachmieter nicht
akzeptieren?

Es bleibt dem Vermieter überlassen, mit welchen Personen er ein Mietverhältnis eingeht. Ein Recht zur Nachmieterstellung hat der Mieter nicht automatisch, es könnte aber im Mietvertrag vereinbart worden sein (ist aber nicht die Regel).

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

danke für die Antwort.
Die Frage war mehr so :
1-Muss der aktuelle Mieter dem Vermieter Bescheid sagen wenn ein potentieler Nachmieter die Wohnung besichtigt?

2-Falls mehrere Nachmieter interesse am Objekt haben, muss der Termin mit dem Vermieter und Nachmieter in der Wohnung statt finden?

Danke * Gruss,
Lolo

Hallo Lolo,

1-Muss der aktuelle Mieter dem Vermieter Bescheid sagen wenn
ein potentieler Nachmieter die Wohnung besichtigt?

Der Mieter sollte erst mal mit seinem Vermieter klären ob dieser einen Nachmieter akzeptiert um früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Der Mieter gibt sich gegenüber dem potenziellen Nachmieter in eine nicht gerade angenehme Situation, wenn der Vermieter dem vermeintlichen Nachmieter erklärt, die Wohnung sei bis zum offiziellen Auszugstermin nicht zu vermieten. Nebenbei bemerkt kann natürlich der Mieter jedem seine Wohnung zur Schau stellen.

2-Falls mehrere Nachmieter interesse am Objekt haben, muss der
Termin mit dem Vermieter und Nachmieter in der Wohnung statt
finden?

Wann und wo es zu einem Gespräch zwischen Vermieter und Nachmieter kommt ist deren Sache. Wünscht der Vermieter, dass dies in der Wohnung des Nochmieters stattfindet, so benötigt der Vermieter die Einwilligung des Mieters (sofern keine vertragsvereinbarte Besichtigung mit Terminankündigung statt findet). Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet auf Zuruf des Mieters Besichtigungen mit potenziellen Nachmietern durchzuführen.

Gruß

Joschi