Familie A ist im Dez 2008 in eine neue Wohnung eingezogen.
2 Monate später sagte der Vermieter zu A, er will das Haus verkaufen.
Im August bekam Familie A eine Kündigung des Vermieters ohne angaben von Gründen, mit einer 3 Monatsfrist.
Wenn Familie A jetzt nach 10 Monaten ausziehen müssen,
muss eine Wohnung dann renoviert werden?
Kann man weiterhin Geld vom Vermieter verlangen für den Umzug, da nach 10 Monaten eine Kündigung nicht normal ist?
Familie A ist im Dez 2008 in eine neue Wohnung eingezogen.
2 Monate später sagte der Vermieter zu A, er will das Haus
verkaufen.
Im August bekam Familie A eine Kündigung des Vermieters ohne
angaben von Gründen, mit einer 3 Monatsfrist.
Der Vermieter muß nach § 573 BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html) die Kündigung begründen.
Berechtigte Gründe gibt der § 573 BGB im Abs. 2 an.
Alleine der Wille das Haus zu verkaufen rechtfertigt eine Kündigung nach § 573 BGB Abs.2 Punkt 3 nicht.
diese Kündigung wäre von vornherein unwirksam, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben und dieses selbstverständlich begründen muss.
Sollte es sich allerdings um ein Zweifamilienhais handeln, bei dem der Vermieter selbst im Haus lebt, wäre auch http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
möglich. Dann allerdings mit verlängerter Kündigungsfrist. Es käme hier auf den genauen Text des Kündigungsschreibens an.
Danke für die schnelle Antwort.
Das die Kündigung nicht rechtens ist,
weiß ich auch,
aber Familie A will keinen Ärger und hat zwischenzeitlich etwas anderes gefunden.
Problem ist nur,
da Familie A nur knapp 10 Monate in der Wohnung gewohnt hat,
muss eine komplette renovierung durchgeführt werden oder nicht?
Danke für die schnelle Antwort.
Das die Kündigung nicht rechtens ist,
weiß ich auch,
aber Familie A will keinen Ärger und hat zwischenzeitlich etwas anderes gefunden.
Problem ist nur,
da Familie A nur knapp 10 Monate in der Wohnung gewohnt hat,
muss eine komplette renovierung durchgeführt werden oder nicht?
Problem ist nur,
da Familie A nur knapp 10 Monate in der Wohnung gewohnt hat,
muss eine komplette renovierung durchgeführt werden oder
nicht?
Kann man pauschal nicht sagen, dazu bedarf es weiteren Infos.
Am besten mal FAQ:1669 lesen.
Vorab mal, Schäden welcher der Mieter verursacht hat muß er auch beseitigen. Damit sind aber keine Abnutzungserscheinungen gemeint, welche durch normalen Gebrauch verursacht werden. Das regelt dann in aller Regel der Mietvertrag. Wenn diesbezüglich nichts vereinbart ist, so ist es Sache des Vermieters.