Betriebskostenabrechnung - Fotokopien

Der Gesetzgeber erlaubt einem Mieter (oder seinem Bevollmächtigtem) die Originalunterlagen, die zu einer Betriebskostenabrechnung geführt haben … 1 x … einzusehen.

Gibt es eine Verpflichtung für den VM, dem Mieter / Bevollmächtigtem Fotokopien dieser Originale auszuhändigen oder ihm zu erlauben, im Zuge einer Einsichtnahme diese (gern gegen Entgeld) zu fotokopieren?

Wer weiss das?
Danke für Hilfe

Gruß - philine^

Gibt es eine Verpflichtung für den VM, dem Mieter /
Bevollmächtigtem Fotokopien dieser Originale auszuhändigen
oder ihm zu erlauben, im Zuge einer Einsichtnahme diese (gern
gegen Entgeld) zu fotokopieren?

Hallo Philine,

schlichtweg: Ja.

Gruß!

Horst

Danke Horst,
hättest Du vielleicht auch noch einen kleinen § im Gepäck, auf den man sich berufen könnte?

Grüße aus Hamburg - philine^

Na klar:

BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006,
OLG Düsseldorf, I-10 U 164/05, Urteil vom 22.6.2006,
LG Hamburg, 316 S 168/99, Urteil vom 8.2.2000,
AG Hamburg-Barmbek, 816 C 361/03, Urteil vom 10.12.2003.

Gruß!

Horst

Ganz herzliche Dank, Horst

*knuddler aus Hamburg - philine^