Heizungsrechnung einfach hochgerechnet

ist es dem vermieter erlaubt, zum beispiel die heizungsrechnung anhand von der vorjahresrechnung hochzurechnen?
beispiel: der vermieter zieht im juni2004 in seine wohnung. er bekommt bis 2007 seine erste nebenkostenabrechnung. die jahre davor hat sich der vermieter nicht die mühen gemacht.
heizungsabrechnungszyklus ist von mai bis ende april. die NKabrechnung allerdings von jan bis 31.dez.
der vermieter rechnet jetzt einfach von jan bis ende april die heizungskosten hoch, anhand der rechnung von der heizungsfirma. darf er das denn, obwohl es für den zeitraum jan. bis ende april keine rechnung und keinen beleg gibt.
vielen dank schon mal

Hochrechnungen sind nicht erlaubt!

Da schließlich der Mieter der Bezahlende ist und durch die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen den VM liquide hält bei der Verauslagung von Heizkosten, hat der VM am Ende der Periode (selbstverständlich auch von Mitte zu Mitte des Jahres)auf Heller und Pfenning (oder sind die Zeiten schon vorbei?) bzw. auf Euro und Cent abzurechnen.

Gruß - philine^