Heizkostenabrechnung

Guten Tag,

nehmen wir mal an, Fam. A wohnt in einem 2 Familienhaus und im Keller ist eine Fahrschule.
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter den tatsächlichen Gasverbrauch wie folgt aufgeteilt:
Fam A zahlt 50 % ( weil haben die größte Wohnung )
Lady B zahlt 25 %
Fahrschule zahlt 25 %.

Ist dies rechtens?

Wieviel Gas jeder tatsächlich verbraucht hat ist ungewiss, da nur ein Gasanschluss vorhanden ist.

Weiterhin musste man feststellen,
das die gesammte Beleuchtung des Hauses auf den Stromzähler von Fam A läuft,
(eventuell sogar die Garage mit Werkstatt des Vermieters )
kann Fam A ihm dafür eine Rechnung schreiben ?

Danke

Andy

Hi,

  1. Fam. A sollte mal in den Mietvertrag schauen
  2. Gibt es (wie vorgeschrieben)Verbrauchs-Ablesegeräte an den Heizkörpern, auch bei Lady B und der Fahrschule?
  3. ansonsten wird in der Regel nach m² umgelegt.

Gruß - philine^

Hallo philine,

  1. ansonsten wird in der Regel nach m² umgelegt.

nicht so schnell, wie abzurechen ist regelt nämlich die Heizkostenverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Gruß

Joschi

Richtig! Eine m² Abrechnungen ist nur unter sehr speziellen Gegebenheiten erlaubt, die hier m.E. nicht gegeben sind.