Keine Heizung - weniger Miete?

Hallo an alle,

in der Wohnung von Mieter X gibt es keine Heizung, der Vermieter Y hat nun bewegliche Heizradiatoren aufgestellt, die man an eine Steckdose anschließen muss (irrsinnige Stromfresser).

Bei der Wohnungsbesichtigung im Frühling des Jahres X0 meinte der Vermieter Y, dass demnächst eine neue Heizanlage im Hof gebaut wird, das ganze Haus neu renoviert wird, die Fassade erneuert wird etc…(ist bis dato nicht passiert)

Als X eingezogen ist (April X0) hieß es, dass die Heizungen, die eben damals schon fehlten, bis spätestens Oktober X0 eingebaut werden. Es wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen „Der Vermieter verpflichtet sich bis spätestens 01.10.X0 die Heizkörper zu installieren.“ (ist nun die Frage ob diese Elektroheizradiatoren auch als installierte Heizkörper gelten)

Außerdem habt Mieter X einen Zusatzvertrag unterschrieben in dem der Stromstand angegeben ist, und dass jährlich eine gewisse Anzahl an kWh inkludiert sind, die Abrechnung erfolgt jährlich.

Der Vermieter Y hat also den Mieter X im Glauben lassen, dass die Heizanlage (die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt ist) + den dazugehörigen Heizkörpern bis Oktober kommen, und, dass diese Anzahl an kWH pro Jahr sich auf die Heizanlage beziehen und nicht auf irgendwelche Elektro-Heizradiatoren.

Y meint natürlich, dass er gesagt hat, dass die 4000 kwH pro Jahr für diese Elektro-Heizradiatoren berechnet waren und sobald X die „richtigen“ Heizkörper bekomme, die ganze Berechnung sowieso ganz anders erfolgt.

X ist ein sparsamer Mensch, heizt sehr wenig, und natürlich nur wenn er zu hause ist und nur unter tags, aber die Wohnung hat drei Außenwände! X glaubt nicht, dass er mit der besagten Anzahl an KWh auskommt.

Zusätzliche Info: Fenster dichten gut, Eingangstüre überhaupt nicht.

Weiß jemand, was X in diesem Fall tun kann? Muss Vermieter Y vielleicht die Miete verringern weil es eine Kategorie B Wohnung ist?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die von dir geschilderte Thematik ist pauschal nicht zu beantworten.

Normalerweise berechtigt der Ausfall der Heizung zu einer Mietminderung von bis zu 100%.

Aaaaber: Der Ausfall! Wenn schon gleich gar keine Heizung drin ist, ist dem Mieter der Zustand ja bei Anmietung bewusst gewesen. Dann müsste er beweisen können, das der VM vor Beginn der Heizperiode Abhilfe versprochen hat und zwar nicht nur durch das Aufstellen von Radiatoren.

Das gleiche betrifft die Inkludierung von Strom. Es müsste bewiesen werden, dass diese nicht dazu da waren, um die Heizung über Radiatoren zu unterstützen. Ein Gericht könnte im Streitfall zu der Auffassung gelangen, dass diese Zahlung von seiten des VM der Beweis dafür ist, dass der Mieter mit der Heizart einverstanden gewesen ist.

Desgleichen wäre die Frage, wie hoch die Miete ist. Wenn der VM sie entsprechend eines geltenden Mietspiegels so angelegt hat, dass der Heizsituation entsprochen wird, dann könnte auch dies evtl. andeuten, dass der Mieter wusste, auf was er sich einlässt.

Ein Mieter in der von dir beschriebenen Situation sollte sich dringend nicht auf ein Forum verlassen, sondern vor Ort mit allen Details und Schriftstücken / Zeugenaussagen an einen fachlich versierten Berater wenden.

Gruß
Nita