Hallo Liebe Experten,
Ich habe eine wichtige Frage zum Mietrecht.
Mieter X ist vor 4 Jahren in das Haus von Vermieter A in eine Mietwohnung eingezogen. Das Haus ist sehr schlecht Isoliert und schon bei der Besichtigung der Wohnung stellen Mieter X und Vermieter A feste das der Geiser Wasser verliert.
Vermieter A verspricht daraufhin das der Geiser repariert wird.
Einige Wochen später tritt der selbe Fehler wieder auf und der Geiser verliert erneut Wasser.
Daraufhin schickt Vermieter A einen Reparaturservice der ganz klar sagt das dieser Geiser zu alt ist und schnellstmöglich durch einen neuen ersetzt werden müsste.
Daraufhin spricht Mieter X Vermieter A an,die sich aber nicht darum kümmern. Auch nach mehrmaligem Ansprechen ändert sich nichts.
Dann stellt sich ein neuer Vermieter vor -Vermieter B- der die Wohnung von Mieter X auch besichtigt.
Mieter X sagt Vermieter B sofort das der Geiser erneuert werden muss ,das er regelmäßig Wasser verliert und nun schon mehrfach repariert wurde. Vermieter B verspricht eine Besserung.
Nachdem Vermieter B nun schon 3 Jahre lang Vermieter im Hause ist wurde der Geiser von Mieter X nun schon 5-6 mal repariert, 3 mal vom Schornsteinfeger als zu alt erklärt und auch von dem Handwerker der die Reparaturen durchführte als „nicht ausreichend reparierbar“ eingestuft.
Jedes Jahr in den kalten Monaten ,sobald Mieter X die Heizung benutzt, geht das Problem von vorne los.
Mieter X füllt das Wasser des Geisers auf und eine Stunde später ist bereits das ganze Wasser ausgelaufen. Durch die nicht ausreichende Wärmedämmung des Hauses ist es daher sehr kalt. Die Frau von Mieter X leidet seitdem jedes Jahr unter Blasenentzündung und auch so müssen Mieter X und seine Frau in dicker Kleidung in der Wohnung verweilen um nicht zu frieren.
Nachts stellt Mieter X die Heizung ganz ab ,aus Angst das der Geiser unbemerkt trocken läuft und eventuell explodiert.
Nun hat Mieter X erneut den Vermieter B angeschrieben mit der Bitte um einen neuen Geiser und mit der Ankündigung im Falle des nichtreagierens 50% der Miete zu kürzen.
Daraufhin schreibt Vermieter B zurück ,das Mieter X keinen Anspruch auf eine Erneuerung des Geisers hat. Lediglich eine erneute Instandsetzung wäre möglich. Zudem müsste Mieter X laut Vermieter B selber jedes Jahr die Heizungsanlage Warten lassen. Würde man dies nicht tuen würde das zu den Reparaturen des Geisers führen.
meine Vermutung war, dass aufgrund solcher Warmwasserbereiter in der Schweiz (Gas-)Therme umgangssprachlich oder versehentlich als Geiser bezeichnet werden.
aber wie heißt es so schön, knapp daneben ist auch vorbei.
Also bei uns in der Gegend sagt man Geiser.
Der von Mieter X ist ein Thermoblock Klassik Turbo VCW von Vaillant und wird ,soweit ich weiss, heutzutage nicht mehr hergestellt.
Der Geiser des Mieters X
Also bei uns in der Gegend sagt man Geiser.
Der von Mieter X ist ein Thermoblock Klassik Turbo VCW von Vaillant und wird ,soweit ich weiss, heutzutage nicht mehr hergestellt.
Hallo, Mieter X sollte den Sachverhalt von Anfang an noch ein mal Vermieter B zukommen lassen.
In diesem Schreiben sollte Mieter X auch auf die gesundheitlichen Folgen durch eine anscheinend mehr als schlecht beheizbare Wohnung aufmerksam machen (Blasenentzündung der Ehefrau von Mieter X)
Auch sollte in diesem Schreiben eine angemessene Frist für die Instandsetzung der Heizanlage genannt werden.
Unmissverständlich sollte aber auch klar gemacht werden, das nach ablauf der Frist mit einer ANGEMESSENEN Mietminderung zu rechnen ist.
Tabellen sollte man da beim RA erfragen oder sich an einen Mieterverein in seiner Nähe wenden.
Achtung: Die Mietminderung mus bei einer Beseitigung nachgezahlt werden.
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Wie im Sachverhalt bereits beschrieben hat dies Mieter X bereits getan und dann nur folgende Antwort vom Vermieter B bekommen: ZITAT AUS BEITRAG 1: " ,das Mieter X keinen Anspruch auf eine Erneuerung des Geisers hat. Lediglich eine erneute Instandsetzung wäre möglich. Zudem müsste Mieter X laut Vermieter B selber jedes Jahr die Heizungsanlage Warten lassen. Würde man dies nicht tuen würde das zu den Reparaturen des Geisers führen."