Mietvertrag Kündigung trotz Ausschlußklausel?

Guten Tag,

es gibt ein Problen mit einem Vermieter.
Der Mietvertrag für eine Wohnung wurde abgeschloßen am 01.11.2007 mit dem Zusatz: „Durch die Staffelmietvereinbarung soll das Kündigungsrecht beider Parteien für die Dauer von 3 Jahre ausgeschloßen werden“.
Das Verständnis war bisher das weder der Mieter, noch der Vermieter den Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre ordentlich kündigen können.
Jetzt hat der Vermieter sich telefonisch beim Mieter gemeldet mit der Aussage er benötige die Wohnung wegen Eigenbedarfs dringend und möchte den Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre kündigen.
Die Miete wurde stets vom Mieter pünktlich bezahlt.
Die Frage lautet demnach: Kann der Vermieter dem Mieter vor Ablauf der Frist ordentlich kündigen?

Bitte um Antwort

Hallo,

Jetzt hat der Vermieter sich telefonisch beim Mieter gemeldet
mit der Aussage er benötige die Wohnung wegen Eigenbedarfs
dringend und möchte den Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre
kündigen.
Die Frage lautet demnach: Kann der Vermieter dem Mieter vor
Ablauf der Frist ordentlich kündigen?

nein, natürlich nicht, durch die Vereinbarung soll ja gerade die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB ausgeschlossen werden (Im § 573 BGB ist dies nämlich als möglicher Kündigungsgrund für den Vermieter angegeben).

Gruß

Joschi