Guten Tag,
es gibt ein Problen mit einem Vermieter.
Der Mietvertrag für eine Wohnung wurde abgeschloßen am 01.11.2007 mit dem Zusatz: „Durch die Staffelmietvereinbarung soll das Kündigungsrecht beider Parteien für die Dauer von 3 Jahre ausgeschloßen werden“.
Das Verständnis war bisher das weder der Mieter, noch der Vermieter den Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre ordentlich kündigen können.
Jetzt hat der Vermieter sich telefonisch beim Mieter gemeldet mit der Aussage er benötige die Wohnung wegen Eigenbedarfs dringend und möchte den Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre kündigen.
Die Miete wurde stets vom Mieter pünktlich bezahlt.
Die Frage lautet demnach: Kann der Vermieter dem Mieter vor Ablauf der Frist ordentlich kündigen?
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