Wasserkosten-Verteilung

In einem Zweifamilienhaus wohnen zwei Familien. Eine besteht aus 3 Personen, die andere aus 5 Personen. Da es keine getrennten Wasserverbrauchs-Zähler gibt, werden die Wasserkosten Halbe/halbe auf die Mieter verteilt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Hallo,

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so wird der Wasserverbrauch nach m² abgerechnet. Wenn die Wohnungen die gleiche m² aufweisen, so ergibt sich daraus eine „halbe/halbe“-Abrechnung.

Gruß

Joschi