Hallo zusammen!
Nehmen wir an, man ist Mieter einer Wohnung, ist aber nicht zufrieden mit der Wohnung. Hat man, wenn man bereits Mieter bei einem bestimmten Vermieter ist, ein Vorrecht auf frei werdende Wohnungen gegenüber anderen Interessenten?
Muss der Vermieter einem in jedem Fall die nächste frei werdende Wohnung zusichern?
Vielen Dank!