Guten Tag,
ist es richtig das man beim kurzzeitigen Übernachten ( ca. 5 Wochen ) bei der Freundin , welche in der gemeinsamen Wohnung des EX Mannes wohnt ,
Mietentschädigung an diesen leisten muss ?
Gruß Thomas
Guten Tag,
ist es richtig das man beim kurzzeitigen Übernachten ( ca. 5 Wochen ) bei der Freundin , welche in der gemeinsamen Wohnung des EX Mannes wohnt ,
Mietentschädigung an diesen leisten muss ?
Gruß Thomas
Hallo,
ist es richtig das man beim kurzzeitigen Übernachten ( ca. 5
Wochen ) bei der Freundin , welche in der gemeinsamen Wohnung
des EX Mannes wohnt ,
Mietentschädigung an diesen leisten muss ?
Woraus will denn der Ex-Mann diese Forderung herleiten? Also kurz gesagt meines Erachtens nicht.
Selbst gegenüber dem Vermieter braucht eine Beherbergung welche die Dauer von 6 Wochen nicht überschreitet, nicht angezeigt zu werden. Daraus hätten sich eventuell Ansprüche des Vermieters gegenüber der Freundin ableiten können, aber auch nicht gegenüber des Freundes, da er kein Vertragspartner ist.
Gruß
Joschi