Folgendes:
Mieter vor 2 Jahren aus Wohnung ausgezogen. Abnahme alles rechtmäßig und o.k (auch schriftlich festgehalten). Keine fälligen Nebenkosten etc. Zwischenzeitlich vom Bauherrn (große Versicherung) 3maliger Wechsel der Wohnungsverwaltungen.
Durch die 1. Verwaltung wurde damals bei Einzug ein Mietkautionssparbuch eingerichtet. Das Geld befindet sich auf dem Sparkonto des Mieters. Der Mieter hat jedoch keinen Zugriff, da das Sparbuch plötzlich nicht mehr bei der Verwaltung/en auffindbar ist und eine Freigabeerklärugn will k e i n e r
ausstellen. Das ist nun 2 Jahre her, trotz schrichtlichen Mahnungen etc. vom Mieter an die verschiedenen (besonders der 1. Verwaltung) tut sich gar nichts. Wie kommt der Mieter an sein Geld, was ja auf seinem Konto jeden Tag sichtbar ist. Bank will aber ohne Freigabebescheinigung nichts freigeben.
Was kann man tun??? Verjährt nicht auch mal alles oder soll das Geld jetzt 30 Jahre auf dem Konto bleiben??? Vielen Dank
Hallo,
du hast doch sicherlich eine Durchschrift bei der Eröffnung deines Mietkautionskontos von der Bank erhalten. Auf dieser steht auch mit wem du deinen Mietvertrag abgeschlossen hast. Dieser Name muss auch die Freigabe unterschreiben. Kommt es nun zum Eigentumswechsel kann die Freigabeerklärung zum neuen Vermieter übergegangen sein, muss aber nicht. Es kann genauso gut sein, dass der „alte“ Vermieter, mit dem du damals den Mietvertrag geschlossen hat, die Unterlagen für Mietkautionskonten noch bei sich hat. WEnn du also noch eine Nummer oder Adresse von ihm hast, würde ich da mal nachfragen. Meistens ist der direkte Weg besser.
Schnellster Weg - Klage auf Herausgabe androhen, das geht dann Ruck-Zuck, das das Sparbuch freigeben wird.
Gruß Tom