Vorzeitige Abrechnung wg. einstellung von Hartz4 L

Guten Tag,

Person A ist Hauptmieter einer Wohnung - Person B ist Untermieter und bezieht Hartz4.
Das Untermietverhältnis begann am 01.12.2008.

Die lfd. Leistungen von Person B wurden von Amts wegen eingestellt mit der Begründung, es sei die Jahresabrechnung der Heizkosten vorzulegen - danach würde die Zahlung der laufenden Leistung wieder aufgenommen. Person B ist nunmehr nicht in der Lage, die Heizkosten (und die Miete) zu zahlen.
Person A hat die Wohnung ab 15.10.2008 gemietet. Die Jahresabrechnung liegt noch nicht vor, so das dem Untermieter noch gar keine Jahresrechnung erstellt werden kann. Zudem befindet sich Person A häufig Berufsbedingt im Ausland, wo durch es ohnehin Verzögerungen beim Schriftverkehr gibt.

Hat Person A nun eine „VORLÄUFIGE“ Jahresabrechnung zu erstellen, damit der Untermieter wieder seine lfd. Leistungen erhällt…und dann wieder Miete und Heizkosten bezahlen kann ?
Könnte eine solche „Vorläufige“ Abrechnung später Korrigiert werden, wenn die Eigentliche Abrechnung dem Hauptmieter zugestellt wurde?
Ab wann laufen Fristen für den Untermieter?

Freue mich über alle Antworten.
Mfg. Pitt

Die Einstellung der Mietzahlung durch die ARGE ist rechtswidrig, dadagegen muss man Widerspruch einlegen. Ferner würde ich, wenn ich betroffen wäre, auch gegen die Einbehaltung der ABschalgszahlungen für die Mietnbenkosten bei dem Untermieter Widerspruch einlegen und zwar mit der Begründung, dass der Vermeiter dem Hauptmeiter noch keine ABrechnugn ersellt hat und dafür auch ein Jahr Zeit hat, also vor dem 01.01.2010 nichts verjährt ist.
Gruß Tom