Guten Tag,
Person A ist Hauptmieter einer Wohnung - Person B ist Untermieter und bezieht Hartz4.
Das Untermietverhältnis begann am 01.12.2008.
Die lfd. Leistungen von Person B wurden von Amts wegen eingestellt mit der Begründung, es sei die Jahresabrechnung der Heizkosten vorzulegen - danach würde die Zahlung der laufenden Leistung wieder aufgenommen. Person B ist nunmehr nicht in der Lage, die Heizkosten (und die Miete) zu zahlen.
Person A hat die Wohnung ab 15.10.2008 gemietet. Die Jahresabrechnung liegt noch nicht vor, so das dem Untermieter noch gar keine Jahresrechnung erstellt werden kann. Zudem befindet sich Person A häufig Berufsbedingt im Ausland, wo durch es ohnehin Verzögerungen beim Schriftverkehr gibt.
Hat Person A nun eine „VORLÄUFIGE“ Jahresabrechnung zu erstellen, damit der Untermieter wieder seine lfd. Leistungen erhällt…und dann wieder Miete und Heizkosten bezahlen kann ?
Könnte eine solche „Vorläufige“ Abrechnung später Korrigiert werden, wenn die Eigentliche Abrechnung dem Hauptmieter zugestellt wurde?
Ab wann laufen Fristen für den Untermieter?
Freue mich über alle Antworten.
Mfg. Pitt