Mietminderung wohn übernahme mängel

Guten Tag,

angenommen es wird eine Wohnung zum 01.11.09 angemietet und die Schlüsselübergabe soll am 30.10. erfolgen. Zu vor ist die Wohnungsübergabe mit Vermieter und Vormieter. Nun sind einige Mängel aufgetreten, welche der Vormieter erst beheben soll( abgwohnte Tapeten runter, Fenster und Türen austauschen,etc. ), ob das nun Aufgaben des Vormieters sind sei mal dahingestellt. Dafür bekommt der Vormieter eine Nachfrist von 10 Tagen. So lange behält dieser einen Wohnungsschlüssel. Die Nachmieter haben am Ende auch einen Schlüssel erhalten und die Kaution bar bezahlt. Es wurde keine Wohnungsübernahme unterzeichnet und die Mängel sind in einem Übergabeprotokoll festgehalten worden.

Meine Frage ist nun, ob die Nachmieter nun berechtigt sind eine Mietminderung durchzuführen??

Vielen Dank im Voraus

Guten Tag,

Für diesen Zeitraum fällt keine Miete an !
Gruß Tom

Vielen Dank für die super schnelle Antwort!!

Hallo P.Sell82,

Vielen Dank für die super schnelle Antwort!!

ob die superschnelle Antwort auch richtig ist sei dahingestellt.

Zuerst stellt sich hier nämlich die Frage, ob die Tauglichkeit nach § 536 BGB Abs. 1 Satz 1 aufgehoben ist (http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html)
Des weiteren wäre da noch § 536b BGB Satz 1 und Satz 3 zu beachten (http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html) Kenntnis des Mangels und Vorbehalt des Rechtes nach § 536 BGB.

Also pauschal sicher nicht zu beantworten. Am besten bei einem Mieterbund oder einem Fachanwalt nachfragen oder hoffen, dass es hier jemand genauer weiß.

Gruß

Joschi