Hallo,
Kurze Problembeschreibung:
Zwei Wohnungen laufen nur über einen Stromzähler. Der Keller läuft über den Stromzähler der unteren, vermieteten Wohnung, obwohl der Keller nicht mitvermietet wird.
Kann man Strom pauschal bei einer Wohnung über die Nebenkosten mit abrechnen, oder ist man hier zwingend an einen zweiten Stromzähler gebunden?
Danke und Gruß
Daniel