Darf Miete gekürzt werden?

Guten Tag,

man stelle sich vor es wurde ein Zimmer untervermietet und die Mitbenutzung von Bädern vereinbart.
Nach dem Umbau der Heizung funktioniert diese leider nicht mehr in besagtem Zimmer, aber der Techniker wurde gerufen.
Für diese Zeit wurde dem UM eine Elektroheizung für sein Zimmer zur Verfügung gestellt und die Benutzung eines anderen beheizten Bades steht im offen.
Nun will der UM die Miete kürzen, weil in „seinem“ Bad und in seinem Zimmer die Heizung nicht funktioniert.
Der UM hat doch eine Heizung und ein warmes Bad, Küche…
Ist dies rechtens?

Lg Anita

Hallo Anita,

wurde für adäquaten Ersatz gesorgt, so könnte zwar noch ein Mangel bestehen, weil vielleicht das Bad nun mit mehreren Personen geteilt werden muß oder halt der Elektroheizer nicht ganz so komfortabel ist wie eine Heizung. Der Mangel dürfte aber nicht mehr „erheblich“ sein und daher kein Minderungsanspruch.

Einzigst kann der Untermieter erhöhte Stromkosten über Schadenersatz geltend machen, jedoch nur, wenn er die auch zu tragen hat.

Gruß

Joschi