Guten Tag,
man stelle sich vor es wurde ein Zimmer untervermietet und die Mitbenutzung von Bädern vereinbart.
Nach dem Umbau der Heizung funktioniert diese leider nicht mehr in besagtem Zimmer, aber der Techniker wurde gerufen.
Für diese Zeit wurde dem UM eine Elektroheizung für sein Zimmer zur Verfügung gestellt und die Benutzung eines anderen beheizten Bades steht im offen.
Nun will der UM die Miete kürzen, weil in „seinem“ Bad und in seinem Zimmer die Heizung nicht funktioniert.
Der UM hat doch eine Heizung und ein warmes Bad, Küche…
Ist dies rechtens?
Lg Anita