Mietminderung oder selbst reparieren?

Servus,

weil das gerade hier heftig diskutiert wird:

Ein Mieter bezieht im Sommer eine neue Wohnung jetzt kommen die ersten kalten Herbsttage und er muß feststellen, daß die Fenster allesamt undicht sind und er veigentlich gleich bei offenem Fenster heizen könnte. Jetzt fährt der Mieter kurzerhand zum nächsten Baumarkt, kauft dort für 20 Euro Tesamoll und dichtet die Fenster ab. Zwei Wochen später trifft er den Vermieter und weist den darauf hin, daß er besagte Abdichtung selber gemacht hat, er wird die 20 Euro verrechnen und dann ist er zufrieden.

Der Vermieter lehnt das aber ab, er sieht nicht ein wieso er die 20 Euro für eine Dichtung bezahlen soll und verlangt sein Geld.

Der Mieter wird jetzt bockig und sagt "Naja gut, dann nehme ich MEINE Dichtungen wieder raus, es sind ja nur Klebestreifen. Es zieht dann wieder durch und ich werde die Miete um X % mindern, bis sie die Fenster abgedichtet haben.

Wäre die Mietminderung hier als Druckmittel in Ordnung?

Und obendrauf, weil es mir gerade einfällt: Gehören Rolläden miet zur Mietwohnung, bzw. besteht darauf ein Anspruch? Zum Beispiel in Altbauwohnungen sind ja an manchen Fenstern Rolläden nachträglich angebracht. Wenn nun diese nicht funktionieren, wäre das ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muß? Was ist, wenn an zwei anderen Fenstern überhaupt keine Rolläden vorhanden sind?

Gruss

Es besteht kein Anspruch auf Rolläden, wenn diese nicht schon vorher am Fenster waren.

Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für seine Klebebänder.

Natürlich kann der Mieter den Einbau neuer Fenster verlangen. Er muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese Kosten auf die Miete umgelegt werden können, er also am Ende mehr Miete zahlen muss.

Zugige Fenster stellen im übrigen meistens auch keinen Mangel der Mietsache dar. Die Rechtsprechung nimmt hier eine Gesamtschau vor. Zieht der Mieter z. B. in einen Altbau mit geringerer Miete, dann muss der Mieter damit leben, dass die Ausstattung nicht die modernste ist. Er kann sich dann nicht auf zuzige Fenster berufen und die Miete kürzen. Siehe beispielsweise die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe:

Bei einem Altbau dürfen Mieter nicht immer die modernste Ausstattung erwarten. Zugige Fenster sind zum Beispiel nicht automatisch ein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 S 157/05).

Im verhandelten Fall war in einer Altbauwohnung auch bei geschlossenen Fenstern ständig ein leichter Windhauch zu spüren gewesen. Die Mieter hatten den Eigentümer deshalb aufgefordert, die Mindestvoraussetzung modernen Wohnens zu erfüllen und die Fenster abzudichten. So lange dies nicht der Fall sei, würden sie ihre monatlichen Zahlungen kürzen. Der Vermieter weigerte sich jedoch. Die Mieter hätten schließlich bei Vertragsabschluss gewusst, worauf sie sich einlassen, argumentierte er.

Die Richter schlossen sich der Ansicht des Eigentümers an. Die Wohnung sei zwar zugig, aber nicht mit einem Mangel behaftet. Denn es könne immer nur ein Standard erwartet werden, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Dabei müsse auch das Alter des Objekts berücksichtigt werden.

Hallo,

Zwei Wochen später trifft er den Vermieter und weist den darauf hin, daß er besagte Abdichtung selber gemacht hat, er wird die 20 Euro verrechnen und dann ist er zufrieden.

Der Vermieter lehnt das aber ab, er sieht nicht ein wieso er
die 20 Euro für eine Dichtung bezahlen soll und verlangt sein
Geld.

Zunächst mal: Das mietrechtlich korrekte Vorgehen wäre die Information (schriftlich) an den VM und die Bitte um Behebung des Mangels gewesen.

Wenn der Mieter selbst den Mangel behebt, dann bezahlt er das auch, es sei denn er hat mit dem VM dieses Vorgehen besprochen. Einfach mal machen und dann „just by chance“ den VM im Vorbeigehen zur Kasse bitten, geht nicht. Man stelle sich das nur mal umgekehrt vor und kann sich den Aufschrei eines Mieters sicher lebhaft vorstellen!

Der Mieter wird jetzt bockig und sagt "Naja gut, dann nehme
ich MEINE Dichtungen wieder raus, es sind ja nur
Klebestreifen. Es zieht dann wieder durch und ich werde die
Miete um X % mindern, bis sie die Fenster abgedichtet haben.

Wäre die Mietminderung hier als Druckmittel in Ordnung?

Jein. A) siehe oben, b) kann sicherlich darüber gestritten werden (womöglich vor Gericht. Das Mietrecht selbst kennt genau diesen Fall natürlich nicht. Ob es ähnliche Urteile und daher Rechtsprechung gibt, entzieht sich zur Zeit meiner Kenntnis. C) Klebedichtungen werden - je nach Schaden sowieso nicht das Allheilmittel für die undichten Fenster sein.

Und obendrauf, weil es mir gerade einfällt: Gehören Rolläden
miet zur Mietwohnung, bzw. besteht darauf ein Anspruch? Zum
Beispiel in Altbauwohnungen sind ja an manchen Fenstern
Rolläden nachträglich angebracht. Wenn nun diese nicht
funktionieren, wäre das ein Mangel, den der Vermieter
beseitigen muß? Was ist, wenn an zwei anderen Fenstern
überhaupt keine Rolläden vorhanden sind?

Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Rolläden mietet, gehören sie auch zur Ausstattung. Ein Anspruch besteht sicherlich aber nicht. Wenn sie aber da sind, müssen sie auch funktionieren. Mietminderungschancen sehe ich persönlich eher nicht, da immer ein Mangel vorliegen muss, der die Gebrauchsfähigkeit des gemieteten Gegenstandes (Wohnung) in „erheblichem Umfang“ einschränkt. Das ist hier wahrscheinlich dann nicht gegeben. Es gibt Mietminderungstabellen im Netz, wo man sich mal vorab informieren kann, was machbar ist.

Was soll sein, wenn zwei Fenster keine Rolläden haben? Da ist es dann heller, als in den anderen Zimmern. :smile:

Gruß
Nita

Mist - du hast mich überholt - owt

-)

Gruß
Nita

Es besteht kein Anspruch auf Rolläden, wenn diese nicht schon
vorher am Fenster waren.

Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten
für seine Klebebänder.

Das hatte ich auch nicht geschrieben. Wäre allerdings für den Vermieter sinnvoller, dem Mieter die 20 Euro einfach zu gönnen und sich die Kosten für neue Fenster zu ersparen. Auch wenn er die Kosten umlegen kann, er muß sie für 10 Jahre vorstrecken.

Natürlich kann der Mieter den Einbau neuer Fenster verlangen.
Er muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese
Kosten auf die Miete umgelegt werden können, er also am Ende
mehr Miete zahlen muss.

Na und? Abgesehen von der verschwindend geringen Höhe wäre das wohl eine vertretbare Alternative zu 50% mehr Heizkosten.

Zugige Fenster stellen im übrigen meistens auch keinen Mangel
der Mietsache dar. Die Rechtsprechung nimmt hier eine
Gesamtschau vor. Zieht der Mieter z. B. in einen Altbau mit
geringerer Miete, dann muss der Mieter damit leben, dass die
Ausstattung nicht die modernste ist. Er kann sich dann nicht
auf zuzige Fenster berufen und die Miete kürzen. Siehe
beispielsweise die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe:

Bei einem Altbau dürfen Mieter nicht immer die modernste
Ausstattung erwarten. Zugige Fenster sind zum Beispiel nicht
automatisch ein Grund für eine Mietminderung. Das hat das
Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 S 157/05).

Karlsruhe mag sein, der Rest Deutschlands sieht das ein bißchen anders:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster…
/t/ab-wann-mietminderung/2573268
usw.

Nebenbei stellt sich mir dann auch die Frage: Darf der Vermieter wenige Monate nach Mietbeginn neue Fenster einbauen und die Miete erhöhen? Oder muß er die kostengünstigere Alternative wählen?

Wenn ich deinen Tonfall hier lese, ist mir völlig klar warum dein VM der VM nicht zahlt.

Deine Links kannst du in die Tonne treten. Die sind entweder von AG`s oder so alt, dass sie von dem zitierten LG Urteil überholt wurden. Der andere Link ist auch nur eine Diskussion ohne handfeste Urteile. Übrigens auch älter.

vnA

Der Vermieter muss die Sanierungskosten nicht für 10 Jahre „vorstrecken“, sondern er legt sie monatlich auf den Mieter um. Der Mieter zahlt also definitiv eine höhere Miete, wenn er Wert auf neue Fenster legt.

Zu der von mir zitierten Rechtsprechung und deiner Aussage:

Karlsruhe mag sein, der Rest Deutschlands sieht das ein
bißchen anders:

Die von dir benannte Rechtsprechung ist die der unteren Gerichte (Amtsgerichte). Landgericht Karlsruhe ist instanzgerichtliche Rechtsprechung, also aussagekräftiger als die amtsgerichtliche Rechtsprechung. Zudem stellt sich mir wirklich die Frage, ob du das Verhältnis mit dem Vermieter wegen 10 Euro Kosten für dein Klebeband so sehr belasten möchtest (Mietminderung, Prozess, Gutachten). Ich bin davon überzeugt, dass deine Miete entsprechend niedriger ist, es also gesamthaft betrachtet wenig Grund zum Jammern geben dürfte, wenn sich das Problem - wie du selbst schreibst - mit dem Einsatz von Klebeband schon gelöst hat.

Nebenbei stellt sich mir dann auch die Frage: Darf der
Vermieter wenige Monate nach Mietbeginn neue Fenster einbauen
und die Miete erhöhen? Oder muß er die kostengünstigere
Alternative wählen?

Der Vermieter muss nicht die kostengünstigere Alternative mit Klebeband wählen. Er kann jederzeit Sanierungsmassnahmen durchführen und die Kosten im gesetzlichen Umfang auf die Mieter umlegen. Der Mieter kann seinerseits ausziehen, wenn ihm die Ausstattung oder die Miethöhe nicht passt.

Hallo

Natürlich kann der Mieter den Einbau neuer Fenster verlangen.
Er muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese
Kosten auf die Miete umgelegt werden können, er also am Ende
mehr Miete zahlen muss.

Warum und seit wann können denn Reparaturen umgelegt werden?

Zugige Fenster stellen im übrigen meistens auch keinen Mangel
der Mietsache dar.

??

Die Rechtsprechung nimmt hier eine
Gesamtschau vor. Zieht der Mieter z. B. in einen Altbau mit
geringerer Miete, dann muss der Mieter damit leben, dass die
Ausstattung nicht die modernste ist.

Und davon war hier die Rede??

LG, der Kater

Hallo,

Er muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese
Kosten auf die Miete umgelegt werden können, er also am Ende
mehr Miete zahlen muss.

Warum und seit wann können denn Reparaturen umgelegt werden?

Naja, Reparaturen natürlich nicht aber wohl doch Modernisierungsmaßnahmen. Würde wohl in dem Fall bedeuten, wenn die Reparatur für das Fenster 100€ gekostet hätte, ein neues Fenster 1000€, so kann man 900€ als Modernisierungsmaßnahme annehmen.

Kleine Anmerkung zu:

Natürlich kann der Mieter den Einbau neuer Fenster verlangen.

Der Vermieter ist natürlich nicht verpflichtet neue Fenster einzubauen, sondern hat nur einen Mangel abzustellen.

Gruß

Joschi

Hi, kleinere Reperaturen und Instandhaltungsarbeiten muß der Mieter selbst machen oder machen lassen- in diesem Fall gibt es eine Höchstgrenze an Kosten.

Hallo,

kleinere Reperaturen und Instandhaltungsarbeiten muß der
Mieter selbst machen oder machen lassen-

Aber nur, wenn das auch so im Mietvertrag drin steht. Kennst Du den denn?
Gruß
loderunner (ianal)

ach ja, gibt es auch Mietvertrage wo der Vermieter kommt und z.B. die Teppiche reinigt?

außerdem:

meinst du nicht das der Verfasser dieser Anfrage darauf hingewiesen hätte? Wenn man die Heftigkeit dieses Konfrontationskurses zwischen Mieter und Vermieter bedennkt könnte man eigentlich davon ausgehen das das hier als Argument aufgeführt worden wäre… nur mal so am Rande!

ach ja, gibt es auch Mietvertrage wo der Vermieter kommt und
z.B. die Teppiche reinigt?

Kannst Du mal kurz darlegen, was eine Reinigung mit einer Instandsetzung zu tun haben könnte?

außerdem:

meinst du nicht das der Verfasser dieser Anfrage darauf
hingewiesen hätte?

Ich kann nicht hellsehen. Du etwa?

Wenn man die Heftigkeit dieses
Konfrontationskurses zwischen Mieter und Vermieter bedennkt
könnte man eigentlich davon ausgehen das das hier als Argument
aufgeführt worden wäre… nur mal so am Rande!

Man könnte, wenn man wollte. Man könnte aber auch darauf hinweisen, dass es gesetzlich eben anders vorgesehen ist. Das unterscheidet dann den Halbwissenden vom Experten. Und das unterscheidet dann den gefährlichen Tip von hilfreichen.

Das nennt sich hier ‚Expertenforum‘, nicht ‚Rate mal mit Rosenthal‘.
Gruß
loderunner (ianal)

Hotel?

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Sagmal schreibst du einfach nur irgendwas oder bist du tatsächlich nur so viel wert?

Hat man dir früher in der Schule erzählt das alle deine Mitschüler Hellseher sind, es wäre bestimmt besser gewesen dir einfach die Wahrheit zu erzählen.

Sagmal schreibst du einfach nur irgendwas

wer hier einfach nur irgendwas schreibt, ist doch offensichtlich. Du verbreitest hier Gerüchte, indem Du statt der Gesetzteslage einfach persönliche Meinungen als allgemeingültig hinstellst. Dass Du die Korrektur dann nicht als Korrektur, sondern als persönlichen Angriff wertest und noch weiter ins Nirvana argumentierst, ist schlicht lächerlich.
Du solltest Dir klarmachen, dass das hier kein Sandkasten ist, in dem man irgendwelchen fremden Leuten nette Geschichten erzählt. Hier ist ein Expertenforum, auf dessen Antworten sich reale Leute verlassen. Deine fantasievollen Behauptungen kosten reales Geld! Also halte Dich bitte an Dieter Nuhr.

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Hi,

geh mal auf das mit dem Hellsehen ein, und ich versprech dir ein Sternchen, ehrlich!(egal was du schreibst!)

G