Servus,
weil das gerade hier heftig diskutiert wird:
Ein Mieter bezieht im Sommer eine neue Wohnung jetzt kommen die ersten kalten Herbsttage und er muß feststellen, daß die Fenster allesamt undicht sind und er veigentlich gleich bei offenem Fenster heizen könnte. Jetzt fährt der Mieter kurzerhand zum nächsten Baumarkt, kauft dort für 20 Euro Tesamoll und dichtet die Fenster ab. Zwei Wochen später trifft er den Vermieter und weist den darauf hin, daß er besagte Abdichtung selber gemacht hat, er wird die 20 Euro verrechnen und dann ist er zufrieden.
Der Vermieter lehnt das aber ab, er sieht nicht ein wieso er die 20 Euro für eine Dichtung bezahlen soll und verlangt sein Geld.
Der Mieter wird jetzt bockig und sagt "Naja gut, dann nehme ich MEINE Dichtungen wieder raus, es sind ja nur Klebestreifen. Es zieht dann wieder durch und ich werde die Miete um X % mindern, bis sie die Fenster abgedichtet haben.
Wäre die Mietminderung hier als Druckmittel in Ordnung?
Und obendrauf, weil es mir gerade einfällt: Gehören Rolläden miet zur Mietwohnung, bzw. besteht darauf ein Anspruch? Zum Beispiel in Altbauwohnungen sind ja an manchen Fenstern Rolläden nachträglich angebracht. Wenn nun diese nicht funktionieren, wäre das ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muß? Was ist, wenn an zwei anderen Fenstern überhaupt keine Rolläden vorhanden sind?
Gruss
