Ungerechtfertigte Mieterhöhung, wie wehren?

Hallo,
mal angenommen ein Vermieter will die Miete für eine Wohnung um 16% erhöhen und bittet diesbezüglich um Zustimmung des Mieters. Zwar sei die Miete seit mehr als 13 Jahren nicht mehr erhöht worden, der Mieter ist jedoch angesichts des Zustands des Hauses nicht gewillt, dieser Forderung nachzukommen.
Die Häuser seien etwa 60 Jahre alt und wurden seitdem kaum instandgehalten. Die Außenverkleidung bestünde aus Eternitplatten (höchstwahrscheinlich asbestverseucht), das Parkett im Wohnzimmer sei mit krebserregendem Parkettkleber verlegt worden (hierfür gäbe es vom Vermieter in Auftrag gegebene Gutachten, die den Gehalt dieses Stoffs in zum Verkauf stehenden Objekten aus der Nachbarschaft nachweisen), die Fenster seien nicht richtig dicht, was zu erhöhten Heizkosten führe, im Wohnzimmer ziehe es durch den Rolladenkasten, die Sanitärinstallation sei marode (letztes Jahr hatte der Mieter im Abflussrohr von Spüle und Spülmaschine ein Loch, es war durchgerostet und noch dazu vermutlich bleihaltig), die freiliegenden Abflussrohre im Keller rosten und rieselten bereits, der Zaun im Garten sei marode und löse sich in seine Bestandteile auf, die Wände seien hellhörig und der neue Nachbar nerve mit Krach, die Kellertüre ließe sich kaum noch öffnen (was schon letztes Jahr bemängelt und nicht behoben wurde)… und und und…
Alles in allem rechtfertige diese Wohnung nach Ansicht des Mieters keinerlei Mieterhöhung, die Besonderheit an der Situation sei jedoch, dass der Vermieter die Miete auf den ortsüblichen durchschnittlichen Mietspiegel von 5,55€ pro m² anheben wolle (derzeit betrage die Miete 4,75€ pro m²). Der Vermieter führe allerdings im gleichen Atemzug an, dass der ortsübliche Mietspiegel für Geschosswohnungen gleichen Baujahrs und gleicher Bauart „nur“ 5,05€ betrage. Womit dann die Erhöhung auf 5,55€ für ein marodes Gebäude gerechtfertigt sein solle, würde nicht weiter erläutert. Was kann der Mieter tun, wie soll er am besten dagegen vorgehen? Soll er die Mieterhöhung mit der Begründung abzulehnen, dass doch vorher die oben aufgeführten Mängel behoben werden sollen? Dies würde der Vermieter wahrscheinlich nicht tun, da hierdurch horrende Kosten auf ihn zukommen würden. Ist es richtig, dass im Falle der Nichtbehebung der Mängel eine Möglichkeit zur Mietminderung besteht?

Viele Grüße,
das Mieterlein

Hi, waren die mängel schon beim Einzug vorhanden?

Hallo Mieterlein,
zunächst braucht der Vermieter einen Grund zur Mieterhöhung. Eine Erhöhung aus Lust und Laune des Vermieters funktioniert nicht.
Eine Erhöhung zum Angleich an die Vergleichsmiete wäre möglich, dann muss der Vermieter die Vergleichsmiete angeben (z.B. Mietspiegel). Erst wenn er seine Mieterhöhung ausreichend begründet hat und diese auch den gesetzlichen Vorschriften genügt (eine Aufzählung würde hier den Rahmen sprengen) hat er einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Erhöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt.
Der Mieter kann die Zustimmung verweigern, muss dann aber mit einer Zustimmungsklage des Vermieters rechnen.
Bei der Frage der Mieterhöhung spielen Mängel keine Rolle. Der Mieter kann die Zustimmung zur Mieterhöhung also nicht wegen Mängeln verweigern. Vielmehr kann der Mieter den Vermieter zur Beseitigung der Mängel auffordern und die Miete mindern.
Mehr Infos finden Sie im I-Net. Einfach googeln.

apfjur

http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Der Mieter wohnt seit 23 Jahren in dem Haus, hat jedoch vor ca. 3 Jahren den Mietvertrag seines Vaters übernommen, der ausgezogen ist. Zum Teil waren die Mängel bereits vorhanden (undichte Fenster, Rolladenkasten, verseuchte Bausubstanz, Hellhörigkeit), die Situation mit dem Rost an den Rohren und der Verfall des Gartenzauns haben sich in den Jahren seit Übernahme des Mietverhältnisses erst als Problem aufgedrängt.

De Fakto muss der Mieter also der Erhöhung zustimmen, könnte jedoch die Miete dann aufgrund der Mängel wieder mindern? Welchen Quadratmeterpreis würde das Gericht vermutlich durchsetzen? Muss der Mieter bei einer Zustimmungsklage mit der Übernahme der Verfahrenskosten rechnen, da er wahrscheinlich verlieren wird? Wäre eine Rechtschutzversicherung empfehlenswert, da die Chancen für den Mieter quasi nicht existent sind? Sollte überhaupt geklagt, oder gleich kleinbei gegeben werden? Wie verändert es die Situation, wenn alle Mieter einer Reihenhaussiedlung die Zustimmung zur Erhöhung verweigern?

Also genaugenommen muß der Mieter sich nicht wehren, er ist ja derjenige der dann nicht zahlt, wogegen der Vermieter sich wehren muß. Ist nur fraglich was du jezt hören(lesen willst), die Frage ließe sich ja nur klären wenn man den tatsächlichen Wert des Objekts einschätzen könnte, was bestimmt nicht so einfach ist wenn man bedenkt das die meisten Mängel über Jahre hinweg vom Mieter hingenommen wurden, wenn man dann noch einbezieht das hier von der ersten Mieterhöhung seit 15 Jahren die Rede ist…

Hallo,

Erst wenn er seine Mieterhöhung
ausreichend begründet hat und diese auch den gesetzlichen
Vorschriften genügt (eine Aufzählung würde hier den Rahmen
sprengen)

Na, sooo schwer ist das doch nun auch nicht: http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
mal angenommen ein Vermieter will die Miete für eine Wohnung
um 16% erhöhen und bittet diesbezüglich um Zustimmung des
Mieters. Zwar sei die Miete seit mehr als 13 Jahren nicht mehr
erhöht worden, der Mieter ist jedoch angesichts des Zustands
des Hauses nicht gewillt, dieser Forderung nachzukommen.

Manchmal ist es zum Haareraufen!!! Seit 13 Jahre keine Mieterhöhung gegeben? Dem Vermieter müsste man die Füsse küssen!! Zwischenzeitlich hat der Euro Einzug gehalten, die Handwerkerkosten sind um 60% gestiegen, die Materialkosten sowieso. Von welchem Geld soll der Vermieter denn etwas instandsetzen? Von den lächerlichen 4,75 Eu pro qm??? In welcher Welt lebt ihr eigentlich??? Das ist ja gleichzusetzen mit 13 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen zu haben. Oh, da würde man aber lamentieren!!! Selbst Hartz 4 wird angepasst!! Ich wohne in 100Jahre alten Häusern - mit teurer Miete - und immer wieder sanierten Wohnungen. Was will man denn von 4,75 Eu erwarten? Aber rumheulen, das mit der Zeit alles zerfällt. Manchmal sollte man sein Gehirn anstrengen! Dieser Vermieter tut einem leid - er war aber auch zu doof regelmäßig Erhöhungen einzufordern und zwar gerechtfertigte!! Und … er darf auch über dem Mietspiegel sein - dies ist ein Anhaltspunkt!

Die Häuser seien etwa 60 Jahre alt und wurden seitdem kaum
instandgehalten. Die Außenverkleidung bestünde aus
Eternitplatten (höchstwahrscheinlich asbestverseucht), das
Parkett im Wohnzimmer sei mit krebserregendem Parkettkleber
verlegt worden (hierfür gäbe es vom Vermieter in Auftrag
gegebene Gutachten, die den Gehalt dieses Stoffs in zum
Verkauf stehenden Objekten aus der Nachbarschaft nachweisen),
die Fenster seien nicht richtig dicht, was zu erhöhten
Heizkosten führe, im Wohnzimmer ziehe es durch den
Rolladenkasten, die Sanitärinstallation sei marode (letztes
Jahr hatte der Mieter im Abflussrohr von Spüle und
Spülmaschine ein Loch, es war durchgerostet und noch dazu
vermutlich bleihaltig), die freiliegenden Abflussrohre im
Keller rosten und rieselten bereits, der Zaun im Garten sei
marode und löse sich in seine Bestandteile auf, die Wände
seien hellhörig und der neue Nachbar nerve mit Krach, die
Kellertüre ließe sich kaum noch öffnen (was schon letztes Jahr
bemängelt und nicht behoben wurde)… und und und…
Alles in allem rechtfertige diese Wohnung nach Ansicht des
Mieters keinerlei Mieterhöhung, die Besonderheit an der
Situation sei jedoch, dass der Vermieter die Miete auf den
ortsüblichen durchschnittlichen Mietspiegel von 5,55€ pro m²
anheben wolle (derzeit betrage die Miete 4,75€ pro m²). Der
Vermieter führe allerdings im gleichen Atemzug an, dass der
ortsübliche Mietspiegel für Geschosswohnungen gleichen
Baujahrs und gleicher Bauart „nur“ 5,05€ betrage. Womit dann
die Erhöhung auf 5,55€ für ein marodes Gebäude gerechtfertigt
sein solle, würde nicht weiter erläutert. Was kann der Mieter
tun, wie soll er am besten dagegen vorgehen? Soll er die
Mieterhöhung mit der Begründung abzulehnen, dass doch vorher
die oben aufgeführten Mängel behoben werden sollen? Dies würde
der Vermieter wahrscheinlich nicht tun, da hierdurch horrende
Kosten auf ihn zukommen würden. Ist es richtig, dass im Falle
der Nichtbehebung der Mängel eine Möglichkeit zur
Mietminderung besteht?

Viele Grüße,
das Mieterlein