Nebenkosten für Arbeiten in fremden Gärten zahlen?

Hallo!

Ich habe eine leicht verzwickte Frage zum Thema „(Neben-)Kosten für Gärtnerarbeiten“. Ich habe jetzt alles abgesucht, komme aber nicht zu einer zufrieden stellenden Antwort. Daher frage ich einfach mal:

Es geht um ein 3-Parteien Miethaus: Erdgeschoss hat einen Garten zur Eigennutzung, im 1. OG gibt es nur einen Balkon, DG hat ebenfalls einen Garten zur Eigennutzung.
Ein Garagenhof ist vorhanden (den natürlich alle nutzen) und dieser ist von einer Hecke begrenzt.

Laut Mietvertrag hat jeder Mieter (immer im Wechsel) die gemeinschaftlichen Grünanlagen zu pflegen (Hecke schneiden, Garagenhof fegen, Unkraut entfernen). Die Mieter haben das in den letzten Monaten schleifen lassen, geben das auch alle zu, und sind mit dem Vermieter daher übereingekommen, dass er einen Gärtner engagiert, der das regelmässig macht. Die Kosten dafür werden dann auf alle 3 Parteien gleichermassen umgelegt.

Vor 2 Wochen hat der Vermieter dann ganz spontan den Gärtner da gehabt. Eigentlich waren es aber 3 Gärtner die zum einen

  • die Hecke die den Garagenhof umgibt geschnitten haben
  • den Garagenhof gefegt haben
  • und das Unkraut entfernt haben.

Zum anderen haben die drei Jungs aber auch

  • die Hecke des Gartens der zum DG gehört geschnitten (ohne Wissen und Wollen der Mieter des DG)
  • die Hecke und einen kleinen Zaun des Gartens der zum EG gehört komplett weggerissen und schnell mal eine neue Hecke gepflanzt (ebenfalls ohne das die Mieter das vorher gesagt bekommen haben oder dies wollten)
  • und einen grossen Baum gefällt der an der Grenze des Grundstückes zur Strasse steht und keinem von den Mietern „gehört“.

Der Vermieter hat den Mietern vorher nichts von seinen „Verschönerungsmaßnahmen“ gesagt, möchte aber nun von allen zu gleichen Teilen über die Nebenkosten das Geld für die Gärtner wieder haben. Macht für jede Partei ca. 500 Euro.

Muss derjenige Mieter (aus dem 1. OG) der keinen der beiden Gärten nutzen darf und auch mit dem Baum an der Grundstücksgrenze nichts zu tun hat, den gleichen Betrag zahlen, wie die beiden anderen Parteien? Müssen die überhaupt für so was zahlen (Hecke und Zaun einfach mal aus dem EG-Garten gerissen…)?
Kann der Vermieter überhaupt die Kosten für den gefällten Baum auf alle umlegen? Der war nicht kaputt der Baum, der war dem Vermieter nur zu lästig - soviel weiß man!

Ich wäre für eine Antwort echt dankbar - ich finde nichts Vergleichbares im Net!

Mit Dank im Voraus
Tina

Hey Tina,

soweit ich weiss ist es grundsätzlich so, nach der Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt, oder eben umgelegt werden.

Diese Betriebskosten sind als Kosten definiert, die durch Eigentum einer Immobilie LAUFEND entstehen. Deshalb sind einmalige Kosten keine Betriebskosten nach der Definition. (Vgl. §1 Abs. 1 BetrKV)

Instandsetzungskosten, sowie Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten und somit schon in der Miete enthalten.

Knifflig wird es, wenn in Deinem MV eine Klausel steht, die festlegt, dass solche Kosten bis zu einer bestimmten Höhe direkt auf die Mieter abgewälzt werden dürfen.

An deiner Stelle würde ich zunächst einmal mit dem Vermieter reden und im Zweifelsfalle bei bestehender Rechtsschutzversicherung anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen.

Hallo!

Im Mietvertrag steht unter „Betriebskosten“ auch der Punkt Gartenpflege. Hier sind „Hofreinigung und Schneiden der Hecke“ handschriftlich vom Vermieter dahinter geschrieben worden.
Heisst für mich, das ich -wenn ein Gärtner dafür engagiert wird- auch nur diese beiden Positionen/Arbeiten zahlen muss; oder?

Weiter gibt es im Vertrag eine Klausel die besagt, dass Kleinreparaturen bis zu einem Wert von 200 Euro vom Mieter getragen werden müssen. Weiter steht nichts von irgendwelchen finanziellen Verpflichtungen im Vertrag…

Ich weiß nicht, ob auch Dinge wie Gärtnerarbeiten zu diesen 200 Euro gehören - aber bei 500 Euro die für diese Arbeiten anfallen werden, läge ich ja schon drüber…

Alles sehr kompliziert…

Gruß
Tina

Olá Tina,
ich denke, dass du nur vertraglich festgelegte Kosten zu tragen hast.
Des Weiteren kann man durchaus in Frage stellen, ob und inwiefern das Abreissen von Zäunen und Fällen von Bäumen Kleinreparaturen darstellen.
Unter Reparatur versteht man doch den Vorgang, bei dem ein defektes Objekt der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Aber wie du schon sagst, klingt das in deinem Beispiel alles sehr verzwickt.
Würde, wie bereits erwähnt, trotzdem versuchen mich mit dem Vermieter auszusprechen.

Gruß Felix