Guten Tag,
was ist das für eine Mietform?
Frau A geht als Nachmieterin in einen Mietvertrag mit Herrn B bei Vermieter ein.
Die Eltern von Herrn B habem bei Vermieter eine Elternbürgschaft hinterlegt.
Frau A zahlt Miete und Kaution an die Eltern auf ein Privatkonto.
Nach Kündigung durch Frau A kommt es zu Mietaufhebungsvertrag mit Vermieter
Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung müssen über die Eltern des Herrn B laufen.
Vermieter verrechnet nicht mit Frau A
hat Frau A nun ein Hauptmieterverhältnis oder ein Untermietverhältnis mit Herrn B ?
Hallo puppele,
was ist das für eine Mietform?
hab ich mich auch gerade gefragt. 
Frau A geht als Nachmieterin in einen Mietvertrag mit Herrn B
bei Vermieter ein.
Hauptmieter ist der, welcher im Mietvertrag mit dem Vermieter steht.
Die Eltern von Herrn B habem bei Vermieter eine
Elternbürgschaft hinterlegt.
Solange Herr B Mieter der Wohnung ist, solange ist diese Bürgschaft gültig.
Frau A zahlt Miete und Kaution an die Eltern auf ein
Privatkonto.
Was haben die Eltern mit dem Mietverhältnis zu tun?
Nach Kündigung durch Frau A kommt es zu Mietaufhebungsvertrag
mit Vermieter Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung müssen über die Eltern des Herrn B laufen.
Der Vertragspartner des Vermieters ist der, der im Mietvertrag steht.
hat Frau A nun ein Hauptmieterverhältnis oder ein
Untermietverhältnis mit Herrn B ?
s.o.
Gruß
Joschi
Hallo puppele,
was ist das für eine Mietform?
hab ich mich auch gerade gefragt. 
Frau A geht als Nachmieterin in einen Mietvertrag mit Herrn B
bei Vermieter ein.
Hauptmieter ist der, welcher im Mietvertrag mit dem Vermieter
steht.
Die Eltern von Herrn B habem bei Vermieter eine
Elternbürgschaft hinterlegt.
Solange Herr B Mieter der Wohnung ist, solange ist diese
Bürgschaft gültig.
Frau A zahlt Miete und Kaution an die Eltern auf ein
Privatkonto.
Was haben die Eltern mit dem Mietverhältnis zu tun?
„Wurde vom Vermieter begründet durch Elternbürgschaft“.
Nach Kündigung durch Frau A kommt es zu Mietaufhebungsvertrag
mit Vermieter Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung müssen über die Eltern des Herrn B laufen.
Der Vertragspartner des Vermieters ist der, der im Mietvertrag
steht.
„im Mietvertrag stehen Herr A und als Nachmieter nachgetragen Frau B“
hat Frau A nun ein Hauptmieterverhältnis oder ein
Untermietverhältnis mit Herrn B ?
ergo Frau B ist Hauptmieterin ?
s.o.
Gruß
Joschi