Letzter Miettag?

Guten Tag,

Guten Tag,
Kündigung eines Wohnungsmietvertrages !
Gesetzliche Kündigung.§ 573c.
Mietvertrag besteht seit 01.04.2009.
Mündliche Kündigung am 07.09.2009 seitens des Mieters.
Wann ist der letzte gemietete Tag bezüglich des Mietvertrages?
Mit freundlichen Grüße
Rainer Stürmer

Bis jetzt liegt noch keine rechtswirksame Kündigung vor.
Die Kündigung hat nämlich in Schriftform zu erfolgen.
Unterstellt man eine schriftliche Kündigung am 07.09.,
dann wäre das Mietverhältnis am 31.12.2009 beendet.

Hallo Bitter Moon,
daß ich so schnell eine Antwort erhalten werde, mit dem habe ich nicht gerechnet.
Hierfür herzlichen Dank.

Um die Sache abzurunden, hier die schriftliche Kündigung vom 22.10.2009, der Mieterin, wel mit dieser Formulierung meineserachtens nicht wirksam ist. (Rückwirkend kündigen).

Der Originaltext:
Sehr geehrte Frau …,
hiermit möchte ich meine Wohnung , in der (Straße Nr.) (PLZ Ort),rückwirkend zu dem Gespräch vom 07.09.09 kündigen.
Bitte bestätigen Sie die Kündigung so bald wie möglich, und Senden Sie es an uns zurück.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, daß so gesehen eine rechtswirksame Kündigung bis heute nicht erfolgt ist?

Viele Grüße
dronco

Hallo
Die Kündigung muss bis zum 3 Werktag eines Monnats erfolgen, da der 07.09. bereits schon der 6. Werktag des Monats ist, läuft die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab Oktober, der Mieter muss die Wohnung bis 31.12. verlassen.

Hi

Der Originaltext:
Sehr geehrte Frau …,
hiermit möchte ich meine Wohnung , in der (Straße Nr.) (PLZ
Ort),rückwirkend zu dem Gespräch vom 07.09.09 kündigen.
Bitte bestätigen Sie die Kündigung so bald wie möglich, und
Senden Sie es an uns zurück.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, daß so gesehen eine
rechtswirksame Kündigung bis heute nicht erfolgt ist?

aber ja, im übrigen muss eine Kündigung nicht bestätigt werden

Viele Grüße
dronco

Manni3

Eine „rückwirkende Kündigung“ ist in der Tat nicht möglich.
Das Schreiben der Mieterin vom 22.10. könnte allerdings in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, weil darin der Wille der Mieterin zur Kündigung hervorgeht.

Die schriftliche Kündigung wäre damit zum 31.01.2010 wirksam.

Um die Sache abzurunden, hier die schriftliche Kündigung vom
22.10.2009, der Mieterin, wel mit dieser Formulierung
meineserachtens nicht wirksam ist. (Rückwirkend kündigen).

Der Originaltext:
Sehr geehrte Frau …,
hiermit möchte ich meine Wohnung , in der (Straße Nr.) (PLZ
Ort),rückwirkend zu dem Gespräch vom 07.09.09 kündigen.
Bitte bestätigen Sie die Kündigung so bald wie möglich, und
Senden Sie es an uns zurück.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, daß so gesehen eine
rechtswirksame Kündigung bis heute nicht erfolgt ist?

Viele Grüße
dronco

Hallo,

Die Kündigung muss bis zum 3 Werktag eines Monnats erfolgen,
da der 07.09. bereits schon der 6. Werktag des Monats ist,
läuft die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab Oktober, der
Mieter muss die Wohnung bis 31.12. verlassen.

es ist völlig egal, der wievielte Werktag d.M. es ist.
Eine mündliche Kündigung zählt hier nicht als solche, ergo läuft auch noch keine Kündigungsfrist.

Gruß Gudrun

Hallo,
besten Dank für die schnellen Erklährungen.
Hat mir sehr geholfen

MFG
dronco