Rückerstattung der Mietkaution

Guten Tag,

Hallo!
Hoffe auf Hilfe beim folgenden fiktiven Fall:

Der Mieter A zieht Anfang September 2006 in eine 2 WG als Untermieter ein, und hinterlegt als Kaution ein an den Hauptmieter verpfändetes Sparbuch über 350 Euro. Ende Jänner 2007 zieht er wieder aus, ein Übergabeprotokoll wird vom Hauptmieter unterzeichnet das bestätigt, dass das Zimmer einwandfrei übergeben wurde. Der Hauptmieter behält die Kaution ein und sagt er wartet die Nebenkostenabrechnung ab.

Nach einigen Monaten geht der Mieter persönlich zum Vermieter und fragt ihn was mit der Mietkaution sei, dieser sagt nur, dass er die Nebenkostenabrechnung weiter abwartet. Seitdem hat sich, trotz mehrmaliger Mahnschreiben des Mieters an den Hauptmieter nichts getan. Der Hauptmieter hat das Geld auf dem verpfändeten Sparbuch gelassen es aber nicht freigegeben. Nebenkostenabrechnungen wurden keine geschickt.

Jetzt zu meinen Fragen:
Welche Möglichkeiten hat der Mieter um an die Kaution zu kommen, neben der sich einen Anwalt zu nehmen? Der Mieter A lebt im Ausland und der Handlungsspielraum wird dadurch stark eingeschränkt.
Gibt es eine Frist nach der eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr gestellt werden darf?
Gibt es eine Frist nach der die Ansprüche auf die Rückerstattung der Kaution verfallen?

Danke im Voraus

Hallo,

wenn ich „Jänner“ lese die spontane Frage: Deutsches oder österreichisches Recht?

VG
EK

Guten Tag,

Deutsches Recht :smile: Aber hast Recht in bin kein Deutscher, Mieter A aber schon

Hab mich missverständlich ausgedrückt. Zur Ergänzung: Ich meinte mit Vermieter: Hauptmieter = Vermieter für Mieter A. Den eigentlichen Besitzer und Vermieter kennt Mieter A gar nicht. Der Mieter A hat einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter abgeschlossen. Der eigentliche Besitzer und Vermieter der Wohnung ist Mieter A nicht bekannt und der Hauptmieter möchte dem Mieter A auch nicht dessen Daten Namen und Anschrift geben. Das Sparbuch wurde zu Gunsten des Hauptmieters, nicht des eigentlich Vermieters verpfändet. (Mieter A hat den Verdacht das der Hauptmieter/dessen Familie eigentlich auch der Besitzer der Wohnung sein könnte) Der Mieter A hat den Hauptwohnsitz noch in Deutschland (studiert aber im Ausland) und hat diese Adresse dem Hauptmieter mitgeteilt, weshalb es für diesen möglich gewesen wäre die Nebenkostenabrechnung zu schicken.