Guten Tag,
Hallo!
Hoffe auf Hilfe beim folgenden fiktiven Fall:
Der Mieter A zieht Anfang September 2006 in eine 2 WG als Untermieter ein, und hinterlegt als Kaution ein an den Hauptmieter verpfändetes Sparbuch über 350 Euro. Ende Jänner 2007 zieht er wieder aus, ein Übergabeprotokoll wird vom Hauptmieter unterzeichnet das bestätigt, dass das Zimmer einwandfrei übergeben wurde. Der Hauptmieter behält die Kaution ein und sagt er wartet die Nebenkostenabrechnung ab.
Nach einigen Monaten geht der Mieter persönlich zum Vermieter und fragt ihn was mit der Mietkaution sei, dieser sagt nur, dass er die Nebenkostenabrechnung weiter abwartet. Seitdem hat sich, trotz mehrmaliger Mahnschreiben des Mieters an den Hauptmieter nichts getan. Der Hauptmieter hat das Geld auf dem verpfändeten Sparbuch gelassen es aber nicht freigegeben. Nebenkostenabrechnungen wurden keine geschickt.
Jetzt zu meinen Fragen:
Welche Möglichkeiten hat der Mieter um an die Kaution zu kommen, neben der sich einen Anwalt zu nehmen? Der Mieter A lebt im Ausland und der Handlungsspielraum wird dadurch stark eingeschränkt.
Gibt es eine Frist nach der eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr gestellt werden darf?
Gibt es eine Frist nach der die Ansprüche auf die Rückerstattung der Kaution verfallen?
Danke im Voraus
Aber hast Recht in bin kein Deutscher, Mieter A aber schon