man stellt sich folgendes Szenario vor:
Eine Frau xy bezieht eine Wohnung mit Herd. Der Herd ist schon über 20 Jahre alt und der Backofen heizt zwar noch irgenwann gut hoch, aber es dauert alles. Auch bei den Herdplatten.
Wann ist der Ofen mit der Miete abbezahlt? Hätte Frau XY auch mal ein Anrecht auf einen neuen Ofen???
Also Herd ist nicht defekt, aber einfach technisch veraltet und entspricht auch nicht mehr der Leistung, die der Herd zum Einzug hatte.
… Wohnung mit Herd. Der Herd ist schon
über 20 Jahre alt und der Backofen heizt zwar noch irgenwann
gut hoch, aber es dauert alles. Auch bei den Herdplatten.
das wäre also der mietgegenstand … genau so!
Hätte Frau XY auch mal ein Anrecht auf einen neuen Ofen???
nein, aber anrecht auf einen, …
… und entspricht auch nicht mehr der Leistung, die der Herd zum
Einzug hatte.
der die leistung hat, wie der, der vertragsgegenstand ist.
Fragt sich nun, wie die Frau xy das beweisen könnte.
Vielleicht gibt es ja eine DIN soundso, wieviel Temperatur bei
welcher Zeit erreicht sein muss.
eine norm dazu wäre mir nicht bekannt.
wenn das ding nicht mehr so schnell aufheizt, wie früher, dann dürften x von mehreren heizwendeln kaputt sein. ob das so ist, dürfte sich durch vergleich der nennleistung des herdes mit der leistung beim aufheizen (laut stromzähler) leicht feststellen lassen.