Hi,
Zum Beispiel, jemend wohnt zur
Untermiete bei einem Mann. Er darf eigentlich das Zimmer nicht
vermieten, also wohnet der Untermieter hier sozusagen
„schwarz“,ist hier auch nicht angemeldet und hat keinen
Mietvertrag.
Der UM hält sich also nicht Regelkonform dort auf und bezahlt vermutlich auch nicht die Mehrkosten, die dadurch entstehen.
Seit 6 Monaten belästigt der Vermieter den
Untermieter mit sehr lauter Techno Musik,manchmal dauert es
Tage, bis die Musik aus ist.
Hmm, derjedige, der eine unerlaubte bzw. strafbare Handlung begeht verwirkt das Recht daraus auf eigenen Schadensersatz, tuto kompletto.
Er macht Techno Partys bei sich zu
Hause.
Ansich i. O. wenn keiner sich gestört fühlt bzw. wird.
Unerträglich!
Das unerlaubte Wohnen könnte der VM auch unerträglich finden, zumal dieser auf den evt. Zusatzkosten sitzen bleiben könnte.
Alle Gespräche diesbezuglich hatten
nichts gebracht.
S. o.
Derjenige, der sich außerhalb des Rechtssystem stellt, kann daraus für sich kaum Rechte ableiten…
Der Untermieter hat sich schon überlegt, dia
Polizei zu rufen, aber dann schmeißt der Vermieter ihn sofort
auf die Straße.
Das könnte der VM zu jeder Zeit veranlassen. ZB die dann anwesenden Polizeibeamten gleich mit auffordern den unerwünschen Bewohner sofort aus der Wohnung zu entfernen.
Nun muss der Untermieter ausziehen.
Das hätte der UM wohl schon längst gemußt, bzw. gar nicht ungewollt bleiben bzw. einziehen dürfen.
Die Frage
wäre - kann der Untermieter zum Beispiel die letzte Miete
nicht zahlen, aufgrund der Ruhestörung?
Es bleibt ungeklärt, ob eine Ruhestörung vorlag. Der Schalldruck wäre zu bestimmten Zeiten einzuhalten. Aber wo kein Kläger ist…ist auch kein Richter. Weiteres s. o.
Er hat zwar keinen
Mietvertrag, aber viele Zeugen, die gegen aussagen werden.
Hier liegt die Vermutung nahe, das der VM nur der Hauptmieter (HM) der Wohnung war. Der HM schuldet dem VM bzw. Eigentümer der Wohnung uU die erhöhten Nebenkosten für eine Person mehr in der Wohnung (für Wasser etc).
Ist das rechtlich möglich?
Wenn es keinen Mietvertrag gibt, schuldet der Bewohner dem Gastgeber nichts, nicht einmal ein Danke. Wie oben erwähnt trägt der Gastgebende HM sogar die Zusatzkosten.
Vielen Dank
btw:
Einfach hier nicht zu bezahlen würde zwar rechtens sein, aber trotz der Belästigungen einen unmoralischen Vorgehen wiedergeben. Der HM
hatte den gast bzw. Um aufgenommen, wohl aus einer Notsituation heraus. Der Gast bzw. UM bleibt dann einfach länger als geplant und will dann noch nicht einmal die Kosten trage, die er verursacht bzw. vereinbarte.
Bei diesem Szenario würde die Menschenfreundlichkeit im Allgemeinen und beim Verursacher im besonderen erheblich leiden.
vlg MC
PS: Einem geschenkenten Gaul schaut man nicht ims Maul.
Übersetz auf das Szenario: Wer einem hilft und auch noch länger gewähren laßt, kritisiert man nicht, auch nicht den Musikgeschmack.