Ruhestörung - ist Mietminderung möglich?

Guten Tag,

ich hätte eine Frage. Zum Beispiel, jemend wohnt zur Untermiete bei einem Mann. Er darf eigentlich das Zimmer nicht vermieten, also wohnet der Untermieter hier sozusagen „schwarz“,ist hier auch nicht angemeldet und hat keinen Mietvertrag.Seit 6 Monaten belästigt der Vermieter den Untermieter mit sehr lauter Techno Musik,manchmal dauert es Tage, bis die Musik aus ist.Er macht Techno Partys bei sich zu Hause. Unerträglich! Alle Gespräche diesbezuglich hatten nichts gebracht. Der Untermieter hat sich schon überlegt, dia Polizei zu rufen, aber dann schmeißt der Vermieter ihn sofort auf die Straße. Nun muss der Untermieter ausziehen. Die Frage wäre - kann der Untermieter zum Beispiel die letzte Miete nicht zahlen, aufgrund der Ruhestörung? Er hat zwar keinen Mietvertrag, aber viele Zeugen, die gegen aussagen werden. Ist das rechtlich möglich? Vielen Dank

Eine rückwirkende Mietminderung ist zwar grundsätzlich möglich, weil die Minderung „kraft Gesetzes“ eintritt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter den Mangel zuvor beim Vermieter erfolglos abgemahnt hat. Hat er eine solche Mängelanzeige bzw. Abmahnung unterlassen, kann er rückwirkend keine Mietminderung geltend machen.

Hi,

Zum Beispiel, jemend wohnt zur

Untermiete bei einem Mann. Er darf eigentlich das Zimmer nicht
vermieten, also wohnet der Untermieter hier sozusagen
„schwarz“,ist hier auch nicht angemeldet und hat keinen
Mietvertrag.

Der UM hält sich also nicht Regelkonform dort auf und bezahlt vermutlich auch nicht die Mehrkosten, die dadurch entstehen.

Seit 6 Monaten belästigt der Vermieter den
Untermieter mit sehr lauter Techno Musik,manchmal dauert es
Tage, bis die Musik aus ist.

Hmm, derjedige, der eine unerlaubte bzw. strafbare Handlung begeht verwirkt das Recht daraus auf eigenen Schadensersatz, tuto kompletto.

Er macht Techno Partys bei sich zu
Hause.

Ansich i. O. wenn keiner sich gestört fühlt bzw. wird.

Unerträglich!

Das unerlaubte Wohnen könnte der VM auch unerträglich finden, zumal dieser auf den evt. Zusatzkosten sitzen bleiben könnte.

Alle Gespräche diesbezuglich hatten
nichts gebracht.

S. o.
Derjenige, der sich außerhalb des Rechtssystem stellt, kann daraus für sich kaum Rechte ableiten…

Der Untermieter hat sich schon überlegt, dia
Polizei zu rufen, aber dann schmeißt der Vermieter ihn sofort
auf die Straße.

Das könnte der VM zu jeder Zeit veranlassen. ZB die dann anwesenden Polizeibeamten gleich mit auffordern den unerwünschen Bewohner sofort aus der Wohnung zu entfernen.

Nun muss der Untermieter ausziehen.

Das hätte der UM wohl schon längst gemußt, bzw. gar nicht ungewollt bleiben bzw. einziehen dürfen.

Die Frage
wäre - kann der Untermieter zum Beispiel die letzte Miete
nicht zahlen, aufgrund der Ruhestörung?

Es bleibt ungeklärt, ob eine Ruhestörung vorlag. Der Schalldruck wäre zu bestimmten Zeiten einzuhalten. Aber wo kein Kläger ist…ist auch kein Richter. Weiteres s. o.

Er hat zwar keinen
Mietvertrag, aber viele Zeugen, die gegen aussagen werden.

Hier liegt die Vermutung nahe, das der VM nur der Hauptmieter (HM) der Wohnung war. Der HM schuldet dem VM bzw. Eigentümer der Wohnung uU die erhöhten Nebenkosten für eine Person mehr in der Wohnung (für Wasser etc).

Ist das rechtlich möglich?

Wenn es keinen Mietvertrag gibt, schuldet der Bewohner dem Gastgeber nichts, nicht einmal ein Danke. Wie oben erwähnt trägt der Gastgebende HM sogar die Zusatzkosten.

Vielen Dank

btw:
Einfach hier nicht zu bezahlen würde zwar rechtens sein, aber trotz der Belästigungen einen unmoralischen Vorgehen wiedergeben. Der HM
hatte den gast bzw. Um aufgenommen, wohl aus einer Notsituation heraus. Der Gast bzw. UM bleibt dann einfach länger als geplant und will dann noch nicht einmal die Kosten trage, die er verursacht bzw. vereinbarte.

Bei diesem Szenario würde die Menschenfreundlichkeit im Allgemeinen und beim Verursacher im besonderen erheblich leiden.

vlg MC

PS: Einem geschenkenten Gaul schaut man nicht ims Maul.
Übersetz auf das Szenario: Wer einem hilft und auch noch länger gewähren laßt, kritisiert man nicht, auch nicht den Musikgeschmack.

Hallo rham, hallo Mc Leo,

also ich weiß nicht, ob man das so locker sehen kann.

Ich würde mal vermuten, es ist erst mal zwischen Hauptmieter und Untermieter ein gültiger Mietvertrag entstanden, aus dem der Untermieter alle Rechte eines Mietvertrages gegenüber dem Hauptmieter ableiten kann.

Einzige Ausnahme würde ich sehen, wenn dem Untermieter vor Vertragsabschluß (wäre wohl hier die Einigung: Ich lass Dich bei mir einziehen und Du bezahlst mir Betrag X) bekannt wäre, dass der Vermieter dies dem Hauptmieter auf keinen Fall gestatten würde.

Sollte der Untermieter jedoch nur wissen, der Hauptmieter hat seinen Vermieter nicht um diese Erlaubnis gebeten, so sehe ich das Untermietverhältnis noch nicht als ungültig. Der Untermieter könnte nämlich dann davon ausgehen, dass der Vermieter dem zustimmen würde. Es ist ja nicht Aufgabe des Untermieters dem Vermieter anzuzeigen, dass hier ein Untermietverhältnis entstanden ist.

Gruß

Joschi