Sonderkündigung bei erheblichem Lärm

Wenn in einer Mietwohung über einen längeren Zeitraum (6-12 Monate) permanent am Wochenende gebaut wird - auch Sonntag und nach 22 Uhr und aus der Nachbarschaft permanent nächtliche Ruhestörung vorliegt, gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter und wenn ja, in welcher Form hat die Kündigung zu erfolgen?

Vielen Dank schon mal für die Info.

MfG
BaBlue

Moin,
Nein, gibt es nicht.
Lärmprotokoll fertigen, Mietminderung geltend machen.
Lärm in den Nachtzeiten: Polizei oder Ordnungsamt anrufen, Anzeige erstatten.

vnA

Hallo von-nix-Ahnung,

ne Anzeige wird nichts bringen, das hat die Hausgemeinschaft schon mehrfach versucht. Der nächtliche „Lärmer“ ist ein dementer Mann mit Angstzuständen im Altersheim.

Ich hätte jetzt nur kurzfristig eine alternative Wohnung und möchte natürlich so schnell wie möglich umziehen.

MfG
BaBlue

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Hallo,

ich habe keine Ahnung, wie das „ich“ sich in deinen abstrakten Fall hat verirren können. Tststs.

Naja, ich vermute aber, dass bei einer de-facto-Duldung von 6 bis 12 Monaten es schwer fallen dürfte, eine Sonderkündigungsrecht (ggü einer fristgerechten Kündigung, deren Frist ja in der Regel höchstens sechs Monate ist) begründen zu wollen.

Laienmeinung, klar, gell?

Gruß Bombadil2