Ist das ein Widerspruch in sich?

§ 574b BGB
Form und Frist des Widerspruchs
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat.

Meine Frage:
Wie ist das eigentlich gemeint wenn z Beispiel laut Kündigungsfrist zu in 8 Monaten das Mietverhältnis gekündigt wird. Dann kann doch der Widerspruch auch erst zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses gemacht werden. Oder? Dann müsste doch auch die Erklärung und Begründung nicht vorher gemacht werden. Liege ich damit falsch?

Wer kann das erklären? Wo könnte man da nachlesen. Beim googeln habe ich nichts gefunden.
Danke schon mal !!

Hallo Lutz,

Dann kann doch der Widerspruch auch erst zwei Monate vor
Beendigung des Mietverhältnisses gemacht werden. Oder?

nein, woraus soll sich denn das ergeben?

Gruß

Joschi

Hallo,

Dann kann doch der Widerspruch auch erst zwei Monate vor
Beendigung des Mietverhältnisses gemacht werden. Oder?

nein, woraus soll sich denn das ergeben?

Aus dem zitierten Gesetzestext?
Allerdings kann ich keinen „Widerspruch in sich“ entdecken. Der Vermieter spricht die Kündigung aus, der Mieter kann dieser Kündigung bis zwei Monate vor dem Kündigungstermin widersprechen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Dann kann doch der Widerspruch auch erst zwei Monate vor
Beendigung des Mietverhältnisses gemacht werden. Oder?

nein, woraus soll sich denn das ergeben?

Aus dem zitierten Gesetzestext?
Allerdings kann ich keinen „Widerspruch in sich“ entdecken.
Der Vermieter spricht die Kündigung aus, der Mieter kann
dieser Kündigung bis zwei Monate vor dem Kündigungstermin
widersprechen.

Genau, bis zwei Monate vor Beendigung, aber nicht erst zwei Monate vor dieser!

Gruß

Joschi

Wie? aber nicht erst zwei Monate vor dieser!

Also angenommen jetzt würde eine Kündigung zum 30.10.2010 ausgesprochen dann würde die Frist des Widerspruchs bis zum 29.08.2010 noch möglich sein? Ohne das da irgendwelche Fristen versäumt würden?

frl.Grüsse