Muss Mieter Öl bezahlen?

Hallo zusammen, es interessiert eine Lösung zu folgender Frage: Ein Vermieter hat ein großes Gewerbeareal gekauft, das ursprünglich von einer Firma genutzt wurde und teilt es nun in einzelne, kleinere Einheiten auf. Eine Einheit wird mit einer Ölheizung versorgt, die nur für diese Einheit arbeiten wird und verlangt nun vom Mieter, selbst (da eine Abrechnung entbehrlich) für das Heizöl zu sorgen. Das bedeutet, dass der Mieter zunächst das gesamte Heizöl vorfianzieren muss und es dann ´abheizt´. Ist das zulässig?

Danke für allgemeine Anregungen dazu!

Viele Grüße!

Hallo,
warum nicht? In Deutschland gilt Vertragsfreiheit.
Kauf bricht aber Miete nicht, ein Mietvertrag vor dem Kauf gilt also weiter.

Cu Rene

Es ist eine neuer, üblicher Form-Mietvertrag und es ist ja kein Vertrag, wenn einseitig eine bestimmte Handlung (hier der Ölkauf, damit die Heizung läuft) verlangt wird?!

Es ist eine neuer, üblicher Form-Mietvertrag und es ist ja
kein Vertrag, wenn einseitig eine bestimmte Handlung (hier der
Ölkauf, damit die Heizung läuft) verlangt wird?!

das hat man doch aber vor Vertragsunterzeichnung gewusst, dass man dafür selber zuständig ist. Man hätte ja nicht unterschreiben müssen

… nein, hat man nicht. Bei Vertragsunterzeichnung war noch nicht klar, wie die Heizung gestaltet würde. Nun hat der Eigentümer sich festgelegt und nur der besagten Halle diese Ölheizung technisch zugängig gemacht. Und nun stellt der vermieter fest: Ohne die Tankbefüllung durch den Mieter, keine Wäreversorgung. M.E. kann das so nicht richtig sein!

Weshalb nicht?

Ich kenne das Thema von der gewerblichen sowie von der privaten Seite her und würde gar nicht auf die Idee kommen, das Heizöl NICHT selbst zu kaufen…

Gruß,
M.

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ok., ich lasse mich ja eines Besseren belehren. Ich bin allerdings der Meinung, dass man soetwas vereinbaren muss und nicht als einsietige Willenserklärung aufgebrummt bekommt. Zumal es ja unstrittig so sein dürfte, dass der Vermieter für Wärme zu sorgen hat. Einen Öltank (je nach Volumen) zu befüllen, kostet ein paar Tausend EU, vs. der Abschläge für Heizung, die üblicherweise gezahlt werden. Da meine ich, kann man schon die Frage stellen, ob das per einseitiger Willenserklärung zu machen ist und die Finanzierungskosten auf den Mieter abgewälzt werden können?!

Hi,

es steht dem Mieter ja frei, kleinere Mengen an Heizöl zu kaufen. Das ist zwar u.U. teurer, dafür spart er sich aber die Vorfinanzierung.

bye
Rolf

Hallo,

aus erfahrung würde ich sagen, dass dieses Vorgehen üblich ist:

Michael

und die Finanzierungskosten auf
den Mieter abgewälzt werden können?!

da liegt dein denkfehler: wenn der vermieter das öl einkauft, kann er dir die finanzierungskosten per nebenkosten verrechnen, das ist also gehüpft wie gesprungen:smile:

h.

Hallo haudawachl,

da liegt dein denkfehler: wenn der vermieter das öl einkauft,
kann er dir die finanzierungskosten per nebenkosten
verrechnen, das ist also gehüpft wie gesprungen:smile:

seit wann denn das?

Gruß

Joschi

Hallo,

ok., ich lasse mich ja eines Besseren belehren.

gut

Ich bin
allerdings der Meinung, dass man soetwas vereinbaren muss und
nicht als einsietige Willenserklärung aufgebrummt bekommt.

Was steht dazu im MV?
Üblicherweise wird nur die Heizanlage mitvermietet. Das sagt schon fast alles. Für etwas anderes wäre ein Warmmietvertrag nötig. Dann wäre egal wie und woher die Wärme kommt.

Zumal es ja unstrittig so sein dürfte, dass der Vermieter für
Wärme zu sorgen hat.

Nur bei einer Sammelheizanlage und Wohnmietraum, bzw. wenn es einen Vertrag darüber gibt.

Einen Öltank (je nach Volumen) zu
befüllen, kostet ein paar Tausend EU,

Hier kommt es auf die Bestellmenge an. Große Posten könnten billiger sein, müssen aber nicht…

vs. der Abschläge für
Heizung, die üblicherweise gezahlt werden.

Die Abschläge für das Heizmaterial entfallen, es fallen nur noch die sonstigen Betriebskosten an. Da sollte der Abschlag eher geringer ausfallen. Einfach mal díes beim VM ansprechen.

Da meine ich, kann
man schon die Frage stellen, ob das per einseitiger
Willenserklärung zu machen ist und die Finanzierungskosten auf
den Mieter abgewälzt werden können?!

Es kommt auf den MV an. Würde eine Mitsprache oder ein fester Modus vereinbart?

Wenn nur eine Heizanlage zur Verfügung zu stellen wäre, wäre dies Vertragskomform.

vlg MC

hallo joschi,

da liegt dein denkfehler: wenn der vermieter das öl einkauft,
kann er dir die finanzierungskosten per nebenkosten
verrechnen, das ist also gehüpft wie gesprungen:smile:

seit wann denn das?

ok, korrekter: als abschlag auf die heizkosten. das ist kein vorrecht für strom- oder gas-lieferanten.

und wenn der vermieter ganz bizzelig ist, dann kauft er immer nur die kleinmenge der abschlagszahlung und kümmert sich überhaupt nicht um den einkaufspreis. dumm gelaufen dann für den mieter als einzigen verbraucher des öls.

warum muß man eigentlich wegen ein paar cents einen streit vom zaun brechen?

h.

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