Folgender Fall:
Ein Mieter kündigt fristgerecht, der Vermieter erkennt diese an.
Die neue Wohnung des Mieters ist absehbar zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig, da gg. den derzeitigen Mieter eine Räumungsklage besteht die noch nicht durchgesetzt werden konnte.
Der Mieter bittet seinen Vermieter, in der Wohnung bleiben zu dürfen bis die Situation in der neuen Wohnung geklärt ist, sagen wir mal beschränkt auf 2-3 Monate. Ein Nachmieter ist für die Wohnung noch nicht gefunden. Gesetz dem Fall, dass der Vermieter dies ablehnt, hat der Mieter eine Chance? Das bisherige Mieter-Vermieter-Verhältnis kann man als komplikationslos beschreiben. Außerdem kommt noch dazu, dass die Mieter ein kleines Kind haben und die Frau im 6. Monat schwanger ist.
Außerdem: Ist es richtig, dass ein Mieter, solange er seine Miete zahlt, auch rechtmäßig in der Wohnung bleiben darf?
Erst kündigt der Mieter, wenn ich richtig las, dann will oder muss er noch bleiben, na ja.
Jedenfalls wird kein Richter einen Mieter ( bei bezahlter Miete) auf die Strasse setzen, da sonst der Staat das Risiko trägt.
Mit Kind hat man sowieso bis zu 2 J. Räumungsfrist.
Vor allem erteilt das Gericht vorerst eine einstweilige Verfügung, die erstmal jede Gefahr des Rausschmisses entschärft, bis auf Weiteres.
Marleen
Hallo,
Jedenfalls wird kein Richter einen Mieter ( bei bezahlter
Miete) auf die Strasse setzen, da sonst der Staat das Risiko
trägt.
Nein
Mit Kind hat man sowieso bis zu 2 J. Räumungsfrist.
Nein
Vor allem erteilt das Gericht vorerst eine einstweilige
Verfügung, die erstmal jede Gefahr des Rausschmisses
entschärft, bis auf Weiteres.
Nein
Gruß
Joschi
irgendwie fehlen mir die Grundlagen für deine Meinungsäußerungen. Hättest du die Güte deine Aussagen mit dem einen oder anderen Gesetzestext oder Urteil zu untermauern? Ich sehe das Forum für mich als Möglichkeit mich weiterzubilden.
Danke
vnA
Hi,
Die neue Wohnung des Mieters ist absehbar zum vereinbarten
Termin nicht bezugsfertig, da gg. den derzeitigen Mieter eine
Räumungsklage besteht die noch nicht durchgesetzt werden
konnte.
Wenn die neue Wohnung trotz Mietvertrag nicht zur Verfügung steht, macht sich der neue VM schadenersatzpflichtig.
Der Mieter bittet seinen Vermieter, in der Wohnung bleiben zu
dürfen bis die Situation in der neuen Wohnung geklärt ist,
sagen wir mal beschränkt auf 2-3 Monate. Ein Nachmieter ist
für die Wohnung noch nicht gefunden. Gesetz dem Fall, dass der
Vermieter dies ablehnt, hat der Mieter eine Chance?
Wenn der alte VM das Mietverhältnis wirklich nicht fortsetzen will, ist es eine schlechte Idee einfach nicht auszuziehen. Das kann sehr teuer werden.
In diesem Fall würde ich sofort zu einem Anwalt gehen und die konkreten Möglichkeiten besprechen. Wie gesagt, der neue VM macht sich schadenersatzpflichtig.
Außerdem: Ist es richtig, dass ein Mieter, solange er seine
Miete zahlt, auch rechtmäßig in der Wohnung bleiben darf?
Du meinst nach Ablauf der Kündigungsfrist? Nein, das ist falsch.
Gruß Stefan
P.S.: Vorsicht bei Marleens Aussagen! Sie sind falsch und können schnell teuer werden.