Bürge erforderlich?

Guten Tag,

hätte mal eine theoretische Frage zum Mietrecht

Folgende Sachlage:

Person X will mit seiner Freundin zusammenziehen, passende Wohnung ist gefunden (um die 700€)

Die Problematik dabei ist, dass Person X zur Zeit Diplomarbeit schreibt, wobei sie ca. 1000€ monatlich verdient!
Jedoch hat die Person noch keinen festen Arbeitsplatz… ist halt Diplomarbeit!
Ersparnisse habe die Person um die 10000€, von denen jedoch auch einiges für Möbel etc. ausgegeben wird!

Die Freundin ist schon berufstätig und verdient theoretisch auch genug, um die Wohnung notfalls alleine finanzieren zu können! Auch sie hat Ersparnisse für Möbel etc.

Wie sieht es denn in so einer Situation aus? Langt es, dass die Freundin berufstätig ist oder braucht Person X speziell auch noch einen Bürgen? (Läuft nicht über einen Makler, Privatvermietung)

Danke für die Beantwortung

Wie sieht es denn in so einer Situation aus? Langt es, dass
die Freundin berufstätig ist oder braucht Person X speziell
auch noch einen Bürgen? (Läuft nicht über einen Makler,
Privatvermietung)

Hängt davon ab, was der Vermieter will!
Ich gehe mal davon aus, dass ihr eh auch eine Kaution von drei Kaltmieten bezahlt. Dann darf der VM eigentlich garkeine Bürgschaft verlangen, da das eine Übersicherung wäre. Interessiert die meisten VM aber nicht. Wenn man die Wohnung dann haben will, muss man zähneknirschend dem Unsinn zustimmen un dem Bürgen sagen, dass der VM wegen der Übersicherrung eh ganz schlechte Karten hätte, wenn er Geld vom Bürgen wollte.