Hausabriss

Mal angenommen ein Mieter bekommt per Post (Einschreiben oder Brief) die Mitteilung, das Haus, in dem er seine Wohnung unbefristet zur Miete hat, soll in 6 Monaten abgerissen werden.

Welche Rechte stehen dem Mieter in solch einem Fall zu?

Darf der Mieter z.B. den Vertrag vorzeitig/fristlos kündigen, sofern er eine neue Wohnung gefunden hat, oder sind die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten?

MFG

CeF

Hallo,

wenn ich mich ganz fürchterlich irre, sind die 3 Monate einzuhalten.

Oft sind VM aber wesentlich entgegenkommender, wenn sie die Mieter nicht nur rauskriegen, sondern sogar kommentarlos rauskriegen. :smile:

Müssen müssen sie aber wohl eher nicht.

Gruß
Nita

Mal angenommen ein Mieter bekommt per Post (Einschreiben oder
Brief) die Mitteilung, das Haus, in dem er seine Wohnung
unbefristet zur Miete hat, soll in 6 Monaten abgerissen
werden.

Welche Rechte stehen dem Mieter in solch einem Fall zu?

Die Frage ist mir unklar. An welche Rechte ist denn gedacht? Allein die schriftliche Mitteilung, egal von wem, das bewohnte Haus solle in sechs Monaten abgerissen werden, stellt jedenfalls keine rechtsgültige Kündigung des Mietvertragsverhältnisses dar.

Darf der Mieter z.B. den Vertrag vorzeitig/fristlos kündigen,
sofern er eine neue Wohnung gefunden hat, oder sind die 3
Monate Kündigungsfrist einzuhalten?

Die Frage ist doch zunächst die, ob er umziehen will. Will er denn - oder glaubt er nur, es zu müssen?

Gruß
smalbop

Erstmal danke für deine Antwort. Um das ganze etwas konkreter zu machen erweiter ich das Beispiel einfach mal etwas.

Gehen wir doch der einfachheit halber davon aus, dass der Mieter gerne jederzeit ausziehen würde, neue Wohnung vorausgesetzt. Somit wären alle anderen dinge, wie eine Räumungsklage bereits vom Tisch. Gehen wir weiter davon aus, das es sich bei dem Schreiben um eine Kündigung handelt.

Diverse Vertragsbedingungen entfallen ja allein aus gründen der Logik bereits (z.B. Wohnung streichen).

Aber gibt es für solche Fälle besondere Rechte und Pflichten für den Mieter/Vermieter?

Einerseits könnte der Vermieter ja froh sein den Mieter so problemlos raus zu bekommen, andererseits wäre dies ja bis zur ordentlichen Kündigung ein Verlust der Mieteinnahmen.

Danke im voraus

MFG

CeF

Hallo und danke für die Antwort. :smile:

Also wäre Person XY aus oberem Fallbeispiel auf gedeih und verderb der Laune des Vermieters ausgesetzt, verstehe ich das richtig?

Wäre also nur eine Frage was den Vermieter günstiger kommt? Der Mieter schon lange vor dem Stichtag draussen (Risiko einer Räumungsklage entfällt) oder die Mieteinnahmen bis dorthin.

Diverse Vertragsbedingungen entfallen ja allein aus gründen der Logik bereits (z.B. Wohnung streichen).

Worauf ich mich allerdings nicht verlassen würde.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-gewmiet-2…

vnA

Erstmal danke für deine Antwort. Um das ganze etwas konkreter
zu machen erweiter ich das Beispiel einfach mal etwas.

Gehen wir doch der einfachheit halber davon aus, dass der
Mieter gerne jederzeit ausziehen würde, neue Wohnung
vorausgesetzt. Somit wären alle anderen dinge, wie eine
Räumungsklage bereits vom Tisch. Gehen wir weiter davon aus,
das es sich bei dem Schreiben um eine Kündigung handelt.

Sofern der Mieter von sich aus kündigt, hat er drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters gibt es in diesem Fall meines Wissens nicht.

Man könnte mit dem Vermieter allerdings versuchen, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der das verkürzt und Renovierungspflichten abbedingt. Ist halt abhängig vom Verhandlungsgeschick.

Einerseits könnte der Vermieter ja froh sein den Mieter so
problemlos raus zu bekommen,

Eben.

andererseits wäre dies ja bis zur
ordentlichen Kündigung ein Verlust der Mieteinnahmen.

Das Leben ist halt auch für Vermieter kein Wunschkonzert. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Auch wenn das Haus erst in 6 Monaten abgerissen werden soll, könnte der Vermieter ja auch nichts dagegen machen, dass der Mieter mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigt und die Bude anschließend bis zum Abriss leeersteht.

Gruß
smalbop

Interessanter Artikel, aber:

Zitat

[…] Allerdings ist auch im letztgenannten Fall der Kostenanspruch des
Vermieters auf die Räume beschränkt, die auch nach dem Umbau noch
vorhanden sind. Fallen Räume weg, kann für diese Räume (anteilig) kein
Schadensersatz geltend gemacht werden. […]

Somit kann der Vermieter zwar verlangen soviel wie er möchte, aber wenn der Mieter sich weigert besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, da die betroffenen Räume nach einem Abriss des Hauses im Idealfall nichtmehr vorhanden sind. :wink:

Anders siet es natürlich mit Gegenständen aus, die aus dem Mietshaus entfernt und verkauft/wiederverwendet werden könnten, wie z.B. Türen, Waschbecken und Armaturen u.s.w. Diese sollten in einem dem Alter angemessenen Zustand sein, sonst könnte der Mieter schadensersatzpflichtig sein, oder sehe ich das falsch?

Liebe grüße

CeF

Dieses Urteil ist mir vom Sinn her so unbegreiflich, dass ich mir nicht anmaße als ianal auch noch weitergehende Schlüsse daraus ziehen zu wollen.

vnA

Nunja, steht da so. Daher gehe ich, als nicht-Jurist, davon aus, dass dies auch Hand und Fuß hat. Wobei man bei deutschen Gerichten schon so manch Überraschung erlebt hat…

Ich schätze mal, es wird auf meine Frage leider keine konkrete Antwort geben, dies wird wohl von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt werden.

Wird wohl das Beste sein wenn ein Mieter sich zunächst mit dem Vermieter an den runden Tisch setzen würde und sollte dabei nichts rauskommen, wäre wohl die Hilfe eines Fachmanns angebracht.

Danke für all die Antworten

MFG

CeF