Recht an Genossenschaftsanteilen nach Todesfall?

So, ich kann meinen alten Artikel nicht löschen und der war wohl zu unverständlich, schildere den Fall hier nun noch einmal:

Die Mutter verstirbt. Deren Familie hat kurze Zeit später deren Wohnung gekündigt, eine Genossenschaftswohnung, ein paar tausend Euro Genossenschaftsanteile wurden beim Einzug der Verstorbenen gezahlt. Die Familie macht den Vermieter auf das Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall aufmerksam und dieser sagt alles schön und gut, aber nur, wenn die Familie dann auch auf das Erbe verzichtet, das heißt auch auf die Genossenschaftsanteile. (Dazu muss man sagen, dass die Verstorbene sich das Geld von dem Arbeitsamt ausgeliehen hatte und monatlich abbezahlt hat, bis zum Schluss waren es ca 1000 Euro abbezahlt, immerhin). Nun sagt der Vermieter, dass wir die 3 Monatsmieten wohl einhalten müssten und will die 1000 Euro angezahlten Raten für diese 3 Monatsmieten verwenden.

Die Familie machte mehrmals drauf aufmerksam, die Wohnung so schnell wie möglich ins Netz zu stellen, dieser tat dies aber erst 1 1/2 Monate nach der Kündigung. Er behauptet, dass solange keiner aus seiner Genossenschaftsliste diese Wohnung haben wollte und kaum drängen wir ihn, rufen 10 Interessenten am Tag an.

Was sagt ihr dazu?

deren Wohnung: meinte, die Wohnung der Mutter, sie wohnte alleine!

Dazu sage ich…
… das du hintenraus etwas geschwächelt hast und mehrfach in eine realbezogene Geschichte abgerutscht bist. :smile:

Deswegen - wegen FAQ 1129 - leider sonst nix.

Gruß
Nita