Miete für gemeinsames Haus zahlen nach Trennung

Guten Tag,
Zwei Lebenspartner (unverheiratet) kaufen sich gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Sie bewohnen es eine zeitlang und dann trennen sich beide. Einer der Partner zieht aus dem gemeinsamen Haus aus und bezieht eine Mietwohnung. Der andere Partner bleibt mit seinem Sohn im gemeinsamen Haus. Das Haus soll verkauft werden. In gemeinsamer Absprache zwischen den beiden ehemaligen Partnern werden die Verkaufsaktivitäten (ein Immobilienportal) jedoch erst ein dreiviertel Jahr nach der Trennung begonnen. Das Haus wird zwei Jahre nach der Trennung verkauft.
Wie ist die rechtliche Situation? Hätte der im gemeinsamen Haus verbleibende Ex-Partner dem in eine Mietwohnung gezogenen Ex-Partner eine anteilige Miete zahlen müssen?
Gruß indensee

hi

Der andere
Partner bleibt mit seinem Sohn im gemeinsamen Haus. Das Haus
soll verkauft werden. In gemeinsamer Absprache zwischen den
beiden ehemaligen Partnern werden die Verkaufsaktivitäten (ein
Immobilienportal) jedoch erst ein dreiviertel Jahr nach der
Trennung begonnen. Das Haus wird zwei Jahre nach der Trennung
verkauft.

Wie ist die rechtliche Situation? Hätte der im gemeinsamen
Haus verbleibende Ex-Partner dem in eine Mietwohnung gezogenen
Ex-Partner eine anteilige Miete zahlen müssen?

lt. der RÄ meiner Kollegin : ja - auch rückwirkend … aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Im Nachhinein kann man sich vorstellen, dass die für 2 Jahre nachzuzahlende Miete vom Verkaufserlös des in der Wohnung verbliebenen abgezogen und an den Partner mit der Mietwohnung ausgezahlt wird.

Gruß H.

Guten Morgen H.,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann man denn jetzt nach 2 Jahren rückwirkend Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen, ohne daß man dem Partner seinerzeit - also vor 2 Jahren - klar und deutlich mitgeteilt hat, daß man eine Nutzungsentschädigung fordert? Der im Haus verbliebene Partner hätte doch dann gar nicht die Möglichkeit gehabt darauf zu reagieren, z. B. indem er auszieht.
Gruß indensee

Hallo,

Wie ist die rechtliche Situation? Hätte der im gemeinsamen
Haus verbleibende Ex-Partner dem in eine Mietwohnung gezogenen
Ex-Partner eine anteilige Miete zahlen müssen?

lt. der RÄ meiner Kollegin : ja - auch rückwirkend

Interessant. Und worauf stützt sich diese Behauptung? Gab es eine entsprechende Vereinbarung? Hatte der angeblich Zahlungspflichtige ein Mitspracherecht bei der Wohnungssuche?

… aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Kein Ahnung, was Du damit sagen willst.

Im Nachhinein kann man sich vorstellen, dass die für 2 Jahre
nachzuzahlende Miete vom Verkaufserlös des in der Wohnung
verbliebenen abgezogen und an den Partner mit der Mietwohnung
ausgezahlt wird.

Ja, vorstellen kann man sich alles mögliche. Aber hier ist das Rechtsbrett. Da kommt es eigentlich auf andere Gesichtspunkte an.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
nein, es gab keine Vereinbarung und es wurde auch nie darüber gesprochen, daß der im Haus verbleibende Partner Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.
Nein, der im Haus verbleibende Partner hatte kein Mitspracherecht bei der Wohnungssuche des ausgezogenen Partners.
Gruß indensee

Hallo,

nein, es gab keine Vereinbarung und es wurde auch nie darüber
gesprochen, daß der im Haus verbleibende Partner Miete bzw.
eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.
Nein, der im Haus verbleibende Partner hatte kein
Mitspracherecht bei der Wohnungssuche des ausgezogenen
Partners.

Dann kann ich mir nicht vorstellen, worauf sich die Forderung stützen könnte.
Unterhaltspflichten gab es doch auch keine, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
nein, es gab auch keine Unterhaltspflichten. Ich hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin. Sie führte dazu aus, daß eine Nutzungsentschädigung (denn eine richtige Miete ist es ja nicht.) erst nach Anmahnung zu zahlen ist. D. h. auch nicht rückwirkend, es sei denn, der- oder diejenige könnte z. B. durch Zeugen beweisen, daß sie vom Ex-Partner Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangt hätte.
Gruß indensee