Guten Tag,
es geht um folgenden Sachverhalt, ich hoffe daß mir jemand etwas zu folgendem sagen kann:
Nehmen wir an, Person A und Person B waren ein Paar, und Person A hat im Haus von B unentgeltlich einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen, den sie für gewerbliche Zwecke nutzt.
Nun hat sich das Paar getrennt, A darf aber weiterhin diesen Raum in B’s Haus nutzen.
Ein Mietvertrag hierfür besteht nicht, es wird auch keine Miete gezahlt, da alles auf einer freundschaftlichen Basis und ohne Probleme läuft.
Nun hat aber eine verwandte Person von B Zugang zu deren Haus und will Person A wegen persönlicher Differenzen rausmobben, weil sie es für falsch hält, daß A weiterhin dort Räumlichkeiten nutzt.
C hat im Grunde außer einigen organisatorischen Geschichten nichts in dem Haus verloren und besitzt keinerlei Anteile oder Rechte am Haus, das allein B gehört.
Nun dringt diese Person ständig in den von A genutzten Raum ein, stellt Gegenstände dort hinein oder wirft auch schon mal Dinge wie Pappkartons in den Müll, die aber evtl. noch benötigt werden.
Der Schlüssel zu diesem Raum wurde von dieser Person entwendet, so daß er nicht mehr verschlossen werden kann.
A traut C durchaus zu, daß sie eines Tages den gesamten Bestand aus dem Raum auf den Hof oder in den Schuppen stellt, was diesen Dingen Schaden zufügen würde. Es ist aber durchaus zu befürchten, daß dies in naher Zukunft passieren wird.
Da Person B das Verhalten von C zwar nicht gutheißt, aus diversen Gründen aber C nicht in ihre Schranken weisen möchte, hat Person A das Nachsehen.
Nun meine eigentliche Frage:
Hat Person A irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, dieser Person C Hausverbot für diesen Raum zu erteilen, bzw. auf Herausgabe des Schlüssels zu bestehen und per Gesetz Unterlassung anordnen zu lassen?
Bedanke mich für Ihr Interesse und schon mal vorab für Beiträge,
viele Grüße
Chariot
