Vermieter zum Handeln zwingen?

Guten Tag,

Nehmen wir mal an, der Mieter meldet dem Vermieter einen Mangel in der Wohnung,
wie zB an der Elektrik oder irgendwelche, nicht vom Mieter angerichtete Schäden.
Der Vermieter nimmt dies zur Kenntnis, verspricht eine Beseitigung der Mängel, aber
wirklich erledigt werden nur Teile der Arbeit.

Arbeiten werden sowieso nur erledigt, wenn die für den Vermieter einen Auftrag erledigenden
Firmen sowieso gerade in der Nähe sind und auch natürlich nur dann, wenn dann auch
zufällig jemand zu Hause ist, der öffnen kann.
Termine werden keine gemacht, Ankündigungen gibts im Glücksfall ein paar Tage im Vorraus.

Das Ganze zieht sich dann über Wochen
und teilweise sogar Monate hin.

Was darf in so einem Fall denn nun der Mieter genau tun?

Einfach so die Miete nicht bezahlen ist sicherlich nicht in Ordnung.
Aber gibts ne Möglichkeit, den Vermieter zum Handeln zu „zwingen“ oder notfalls
selbst die Handwerker auf seine Rechnung zu bestellen?
Wie könnte man in so einem Fall handeln?

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Danke!

Hallo

Was darf in so einem Fall denn nun der Mieter genau tun?

ebend genau das, nicht vergessen dem VM angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen

Einfach so die Miete nicht bezahlen ist sicherlich nicht in
Ordnung.
Aber gibts ne Möglichkeit, den Vermieter zum Handeln zu
„zwingen“ oder notfalls
selbst die Handwerker auf seine Rechnung zu bestellen?
Wie könnte man in so einem Fall handeln?

dann Handwerkerrechnung mit Miete verrechnen und aus die Maus und der VM ist vielleicht geheilt :wink:

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Danke!

bitte

ot: oh manni, manni

selbst die Handwerker auf seine Rechnung zu bestellen?
Wie könnte man in so einem Fall handeln?

dann Handwerkerrechnung mit Miete verrechnen und aus die Maus
und der VM ist vielleicht geheilt :wink:

ich sehe schon eine armanda quengelnder und mietkürzungsheischener mieter zum tischer, elektriker, baumeister, dachdecker und gutachter rennen und ihre bestellungen abfassen…

… um anschliessend auf den rechnungen sitzenzubleiben.

nöchtest du denn nicht wenigstens präzisieren, dass dies allenfalls in notfällen möglich ist?

h.

Hallo

Nehmen wir mal an, der Mieter meldet dem Vermieter einen
Mangel in der Wohnung,
wie zB an der Elektrik oder irgendwelche, nicht vom Mieter
angerichtete Schäden.

gut, aber wohl noch nicht sicher zu beurteilen

Der Vermieter nimmt dies zur Kenntnis, verspricht eine
Beseitigung der Mängel,

das wäre doch schon mal ein guter Anfang

aber
wirklich erledigt werden nur Teile der Arbeit.

Hmm, schon mal nachgefragt wo das Problem der Fertigstellung wäre?

Arbeiten werden sowieso nur erledigt, wenn die für den
Vermieter einen Auftrag erledigenden
Firmen sowieso gerade in der Nähe sind

Vorsicht, Behauptungen sollten untermauert werden können. So einmal darhergesagt berechtigt zu gar nichts und der Sager wird womöglich unglaubwürdig.

und auch natürlich nur
dann, wenn dann auch
zufällig jemand zu Hause ist, der öffnen kann.

Wenn der M es erlaubt, könnte auch ein Nachschlüssel genügen um die Handwerker einzulassen.

btw:
Ohne Türöffnung geht es eben nicht. :wink:

Termine werden keine gemacht, Ankündigungen gibts im
Glücksfall ein paar Tage im Vorraus.

Termine sind etwas für Termineinhalter.
Wenn der M Termine haben möchte sollte der M dies den VM mitteilen. Die Termine werden idR dann irgendwo zwischen 8 und 15 Uhr liegen, dann bitte auch da sein, ggf. Urlaub nehmen etc.

Das Ganze zieht sich dann über Wochen
und teilweise sogar Monate hin.

Das kann auch an einer komplizierten Reparatur liegen, es gibt noch kein Gesetz wann eine Reparatur beendet sein muß.

Was darf in so einem Fall denn nun der Mieter genau tun?

Kooperieren.

Einfach so die Miete nicht bezahlen ist sicherlich nicht in
Ordnung.

Besser nicht.

Aber gibts ne Möglichkeit, den Vermieter zum Handeln zu
„zwingen“

Der VM handelt doch?
Wenn der M nicht damit zufrieden ist, dann sollte der M dies mitteilen und im optimalen Fall einen guten Vorschlag für alle Beteiligten vorbringen.

oder notfalls
selbst die Handwerker auf seine Rechnung zu bestellen?

Solange repariert wird birgt dies das Risiko auf der Rechnung sitzen zu bleiben. Der VM kann vorbringen, dass der M sich in den Reparaturprozess eingemischt hat. Das steht dem M normal nicht zu.

Wie könnte man in so einem Fall handeln?

Ruhig bleiben, und s. o.

Bei erheblicher Einschränkung könnte eine angemessene Mietminderung möglich sein. Hier bitte zB einen Mieterverein etc. bemühen, da das Prozedere hierzu uU. umfangreich wäre

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Ja, als VM.
Es ist ganz schön peinlich, wenn der Fehler (manchmal mehrere) für die Reparatur nicht gefunden wird…
Meist sind die M ungeduldig und die vielen Besuche beim M nerven nicht nur den M…
Wenn dann der M auch noch auf feste Termine besteht, dauert das Ganz meist noch länger…(wegen der Wartezeit dazwischen)

Manchmal halten die M sich nicht an die Reparaturauflagen und benutzen schon mal darauf los…

Machmal stellt sich im Nachhinein heraus, das der M mit dem Schaden doch in Verbindung steht, dann sind alle peinlich berührt.

usw usf

Danke!

bitte

vlg MC