Kaution zurückhalten wenn das licht nicht geht?

Guten Tag,
kann ich die Kaution zurückhalten mit der Begründung das in der Wohnung das Licht nicht funktioniert?

Ja, es könnte ja sein, dass der Mieter Leitungen angebohrt hat oder in einer sonstigen Weise die Mietsache beschädigt hat.

Ja, es könnte ja sein, dass der Mieter Leitungen angebohrt hat
oder in einer sonstigen Weise die Mietsache beschädigt hat.

Sicher? Wenn ein Mangel vorliegt, dann ist die normale Vorgehensweise eigentlich die Miete zu mindern.

Ach so … Asche auf mein Haupt. Ich habe die Frage so verstanden, ob ich (Vermieter) die Kautionsrückzahlung verweigern kann, wenn das Licht in der Wohnung nicht geht. Die Frage kann allerdings auch so verstanden werden, ob ich (Mieter) die Kaution verweigern kann, wenn Licht noch nicht geht. Im letzteren Fall kann der Mieter die Kautionszahlung nicht verweigern. Hier dürfte die fehlende Anmeldung bei den Elektrizitätswerden wahrscheinliche Ursache sein.

Ich bin neu in die frisch renovierte Wohnung eingezogen und es sind keine Anschlüsse für Lampen an der decke vorhanden obwohl Lichtschalter da sind
der Vermieter hat mir beim Einzug versichert dies auszubessern nach häufigem nachfragen geschah nichts und jetzt möchte ich die ausstehende Kaution als Druckmittel verwenden geht das?

Ich bin kein Experte, aber ich denke mir ziemlich sicher, dass das nicht geht. Weil die Kaution dafür nicht gedacht ist. Wie gesagt, du kannst gerne die Miete mindern, das ist legitim und rechtlich auch okay, so lange du Fristen beachtest und nicht um utopische Werte minderst.

Nicht du, sondern der fiktive Mieter.

Keine Anschlüsse an den Decken? Das ist unmöglich! Das würde ja bedeuten, dass entweder keine Kabel verlegt wurden oder das die irgendwie eingespachtelt wurden.

Und weil das so merkwürdig klingt: Wenn da Kabel aus der Decke hängen sollten, dann sind das die Lampenanschlüsse!

Gruß!

Horst

Die KAution ist nicht dazu da, um Mängelbeseitigung zu erzwingen. Da hat der VErmieter dann sicherlich rechtliche Möglichkeiten sich gegen die Nichtzahlung der KAution zu währen.
Aber es gibt ja denn normalen Weg: schriftliche Benachrichtigung des Vermieters über Mangel mit Terminstellung für Beseitigung, notfalls ankündigen, dass man selber einen Elektriker beauftragen wird, der das erledigt und die Kosten mit der Miete verrechnen, reagiert der Vermieter nicht kann die Miete gemindert werden.