Guten Tag!
Mich interessiert eine Auskunft zu folgendem Szenario:
Der Mietvertrag enthält keinerlei Ausführung zur Tierhaltung.
Im Haus wohnt ein weiterer Mieter mit Katze, das Treppenhaus des Miethauses ist mit Katzenklappe/treppe ausgestattet.
Kann der Vermieter den anderen Mietern Katzenhaltung untersagen?
siehe Link. Ein VM muss seine Mieter nicht zwingend alle gleich behandeln. Er darf unterschiedliche Miete verlangen, die Wohnungen unterschiedlich ausstatten, Tierhaltung gestatten oder verbieten.
Natürlich kommt es auch immer auf das Tier an und - noch wichtiger - im Fall des Falles auf den Richterspruch zum geltenden Recht.
Auf Deutsch: Ja, theoretisch kann er dem einen Mieter die Katze erlauben und dem anderen die Katze verbieten. So habe ich das verstanden. Bin aber kein Anwalt!
wenn dem nicht so wäre, könnte niemals eine einmal getroffene Entscheidung (ja zu Tierhaltung) aus welchen Gründen auch immer, geändert werden (nein zu Tierhaltung). Die geänderte Entscheidung muss dann nur konsequent durchgehalten und entsprechend begründet werden (auch bei Gericht)
Weiterhin ist auch eine in der Person der Mieter begründete Ablehnung möglich. Diese muss aber besonders gut begründet werden (Unzuverlässigkeit, Drunksucht) Inwieweit das Wohl des Tieres hier Einfluss haben kann (langes Alleinsein wg Arbeit) ist mir nicht bekannt. Sollte aber ein Tier Störungen anderer Mieter verursachen, kann der Tierhaltung auch nach Zustimmung noch widersprochen werden.