Hallo, ich habe eine allgemeine Frage:
Ist es strafbar, wenn man untervermietet und die Vermietung davon nichts weiß? Ich habe mal gehört, dass das nur strafbar ist, wenn der Untermieter mehr zahlt als er müsste. stimmt das?
Hallo, ich habe eine allgemeine Frage:
Ist es strafbar, wenn man untervermietet und die Vermietung davon nichts weiß? Ich habe mal gehört, dass das nur strafbar ist, wenn der Untermieter mehr zahlt als er müsste. stimmt das?
Es ist nicht strafbar, aber rechtswidrig.
Der Vermieter kann nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter fristlos kündigen.
Ist das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter bereits gekündigt und der Hauptmieter vermietet rechtswidrig unter, dann kann der Vermieter den Erlös herausfordern.
ok… und wo ist der unterschied zwischen rechtswidrig und strafbar?
Hallo,
etwas rechtwidriges verstößt gegen ein Gesetz, es ist aber nicht immer mit Strafe (z.B. Geld- oder Freiheitsstrafe) bedroht.
Strafbar ist eine Handlung (grob gesagt), wenn in einem Gesetz steht, dass man für diese Handlung bestraft wird.
Ein Einkommensteuerbescheid kann z.B. rechtwidrig sein, wenn mit ihm zu wenig Einkommensteuer festgesetzt wird (durch Verstoß gegen Regelungen des EStG). Eine strafbare Steuerhinterziehung würde dabei aber nur vorliegen, wenn der Stpfl. die zu niedrige Steuerfestsetzung absichtlich durch falsche Angaben erreicht hätte.
Gruß,
Markus