Teilrenovierung beim Auszug

Bei Vermietung einer Wohnung sind 2 Zimmer frisch gemalert, der Rest der Wohnung nicht.

Im Mietvertrag steht nichts darueber, wie die Wohnung bei Auszug uebergeben werden muss.

Was passiert jetzt beim Auszug?
Reicht es wenn zum Auszug beide Zimmer frisch gemalert werden und der Rest der Wohnung nicht?

Hallo,

im Beispielfall stünde gar nichts im Mietvertrag zum Thema Auszug? Noch nicht einmal „besenrein“?

Nun, wenn gar nichts vereinbart ist, liegt die Instandhaltungspflicht inkl. Schönheitsreparaturen beim VM, da die Wohnung ihm gehört.

Überträgt er die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen nicht rechtsgültig auf seinen Mieter hat er nur eine Schadensersatzpflicht für vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt, also z.B. Brandlöcher in Teppichen etc.

Es ist aber heutzutage fast nicht zu glauben, das im Mietvertrag gar nichts zu diesem Thema steht, insbesondere als die heutigen Mietverträge in der Regel vorgedruckte Standardversionen sind.

Gruß
Nita

Zusatz
Hi,

nur um Missverständnisse zu vermeiden:

Der VM hat natürlich ein Schadensersatzrecht und der Mieter die Pflicht selbst verursachte Schäden zu ersetzen.

Waren die Fingerchen mal wieder schneller…

Gruß
Nita