im Beispielfall stünde gar nichts im Mietvertrag zum Thema Auszug? Noch nicht einmal „besenrein“?
Nun, wenn gar nichts vereinbart ist, liegt die Instandhaltungspflicht inkl. Schönheitsreparaturen beim VM, da die Wohnung ihm gehört.
Überträgt er die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen nicht rechtsgültig auf seinen Mieter hat er nur eine Schadensersatzpflicht für vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt, also z.B. Brandlöcher in Teppichen etc.
Es ist aber heutzutage fast nicht zu glauben, das im Mietvertrag gar nichts zu diesem Thema steht, insbesondere als die heutigen Mietverträge in der Regel vorgedruckte Standardversionen sind.