Abluftanlage/Lüftungsanlage und Auslegware

Hallo,

es geht um eine Mietwohnung. Kennt sich jemand mit folgenden Sachen wirklich aus?:

Muss eine Lüftungsanlage im Bad (kleiner Deckenlüfter, der mit dem Licht anspringt) gewartet werden und wenn ja, wer trägt die Kosten?

Wer erstetzt die Auslegware, wenn diese bereits 7 Jahre in der Wohnung liegt und durch ihre dunkle Farbe (dunkles anthrazit) kaum Abnutzungserscheinungen zeigt, zumal ein großer Teil auch mit eigenem Teppich überlegt wurde? Die Auslegware sollte aber endlich raus auf Grund des Alters (Hygiene) und zumal unklar ist, wie lange sie schon vorher (vor den 7 Jahren) drin gelegen hatte.
Wie ist die Sache, wenn im Mietvertrag nicht konkret geregelt ist, ob die Wohnung mit Auslegware ausgelegt ist? Unter der (dünnen) Auslegware ist der blanke Beton!

Danke Euch!

Hallo FantasTiger,

Muss eine Lüftungsanlage im Bad (kleiner Deckenlüfter, der mit
dem Licht anspringt) gewartet werden und wenn ja, wer trägt
die Kosten?

solche kleinen Lüfter werden in der Regel ersetzt wenn Verschleißteile ihre Arbeit getan haben, da eine Reparatur / Wartung sich in einen solchen Fall nicht lohnt.

Wer erstetzt die Auslegware, wenn diese bereits 7 Jahre in der
Wohnung liegt und durch ihre dunkle Farbe (dunkles anthrazit)
kaum Abnutzungserscheinungen zeigt, zumal ein großer Teil auch
mit eigenem Teppich überlegt wurde?

Solange er noch einwandfrei ist, so muß der Vermieter ihn nicht ersetzen. Wenn er altersbedingt nicht mehr zu nutzen ist, so ist der Vermieter in der Pflicht. Ausnahme: eine abweichende individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.

Gruß

Joschi

Hallo

Muss eine Lüftungsanlage im Bad (kleiner Deckenlüfter, der mit
dem Licht anspringt) gewartet werden und wenn ja, wer trägt
die Kosten?

solche kleinen Lüfter werden in der Regel ersetzt wenn
Verschleißteile ihre Arbeit getan haben, da eine Reparatur /
Wartung sich in einen solchen Fall nicht lohnt.

Es gibt Lüfter mit Filtervorsätzen. Die Wartung besteht aus säubern und Filterwechsel.

Wer erstetzt die Auslegware, wenn diese bereits 7 Jahre in der
Wohnung liegt und durch ihre dunkle Farbe (dunkles anthrazit)
kaum Abnutzungserscheinungen zeigt, zumal ein großer Teil auch
mit eigenem Teppich überlegt wurde?

Solange er noch einwandfrei ist, so muß der Vermieter ihn
nicht ersetzen. Wenn er altersbedingt nicht mehr zu nutzen
ist, so ist der Vermieter in der Pflicht.

Nur wenn es auch im Eigentum des VM befindet. Die Dinge aus liegengebliebenen Gegenständen vom Vormieter nuß kein VM ersetzen.

Ausnahme: eine
abweichende individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und
Vermieter.

ZB das diese Gegenstände nicht mitvermietet wurden, oder in Eigentum, zB als Geschenk, an den M übergeht.

vlg MC