Hallo,
ich hatte am 30.04.2009 meinen Termin zur Wohnungsübergabe. Diese verlief problemlos und wurde mir auch so schriftlich vom Vermieter bestätigt.
Gleichzeitig wollte der Vermieter, das ich die Auflösung des Sparkontos (auf welches die Kaution eingezahlt wurde) unterschreibe, dies habe ich nicht gemacht, denn er schickte mir nur eine Kopie mit dem Kontostand aus dem Jahre 2006. Ich habe ihn dann schriftlich mitgeteilt, das ich erst einen Beleg mit dem aktuellen Kontostand haben möchte, bevor ich hier etwas unterschreibe. Er wollte damit gleich die Nebenkosten abrechnen. Auch hier habe ich Ihn drauf hingewiesen, das mir (bis heute)noch keine Abrechnung der Nebenkosten für 2008 und bis April 2009 vorliegt.
Einige Wochen später erhielt ich einen Anruf von der Bank bei der das Konto eingerichtet wurde, mit der Bitte ich solle die Vollmacht unterschreiben, auch hier habe ich dem netten Herrn deutlich gemacht, ohne einen genauen, aktuellen Kontonstand werde ich nichts unterschreiben. Das ist nun schon Monate her und ich habe von meinem Ex Vermieter nichts mehr gehört.
Wenn ich bis 31.12.09 die Abrechnung für 2008 immer noch nicht vorliegen habe, dann muß ich diese doch auch nicht mehr begleichen, oder???
Da ich im April ausgezogen bin (die Ablesung war im April), wie lange kann er sich hier rechtlich Zeit lassen mit der Zusendung der Abrechnung?
Darf er einfach die Kaution zur Begleichung heranziehen?
Wäre nett wenn ich hierzu eine Antwort bekommen könnte.
Vielen Dank
Nein, in deinem Fall muss die Kaution ausgezahlt werden. Da bei der Wohnungsübergabe keine Mängel festgestellt worden sind, die Miete ja offensichtlich pünktlich jeden Monat gezahlt wurde, gibt es keinen Grund, die Kaution nicht auszuzahlen.
Aber eigentlich ist es so, daß der Vermieter mit seiner Unterschrift die Kaution freigibt und nicht umgekehrt.
Denn sonst käme er ja nie an das Geld, wenn Mängel nicht beseitigt worden wären.
Einen Nebenkostenabrechnung für 2008 verliert ihre Gültigkeit im Rahmen einer Nachzahlung wenn sie nach Ablauf eines Jahres zugestellt wird. Sollte die Nebenkostenabrechnung aber ein Plus für Dich ausweisen, dann kannst Du das Geld auch nach Ablauf des jahres vom Vermieter einfordern.
Für das Jahr 2009 sieht es ähnlich aus. Normalerweise werden die Abrechnungen nach Auszug gemacht. manche Vermieter wollen jedoch Geld sparen und keine Zwischenabrechung von den Fa. (Strom etc.) einholen. Dann kann es sein, daß diese erst 2010 zugestellt wird. Also wenn bis Ende 2010 nichts da war, dann gilt das gleiche wie für 2009.
Da er aber die Kaution für die Nebenkosten verwenden möchte, müsste er ja eigentlich eine Abrechnung haben. Und ohne Rechnungen gibt es eh kein Geld. Weder so noch aus der Kaution.
Denn dem Mieter muss das Recht zur Bezahlung gelassen werden. Würde er ohne Einverständnis einfach Geld aus der Kaution entnehmen, wäre das strafrechtlich zu prüfen.
Gruß Ina