Kühlschrank defekt

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Mister X ist bereits seit zwei Jahren Mieter von Mister Y. X hat festgestellt, dass der Kühlschrank aus der Wohnung von Y einen sehr hohen Stromverbrauch hat, konnt den Stromverbrauch auch nachweisen. X wollte einen neuen Kühlschrank, da der alte nicht mehr richtig funktionierte, der hohe Stromverbrauch kam unter anderem zustande, da der Kühlschrank sehr viel Kühlte (Stufe 1 = Gefrierbrand auf Lebensmitteln).

X und Y wurden sich relativ schnell einig, X kauft sich einen Kühlschrank und Y „schenkt“ X einen kleinen Betrag für den Kauf. Der alte Kühlschrank sollte dafür dann im Keller von X untergebracht werden. Nun hat X herausgefunden, warum der der alte Kühlschrank einen sehr hohen Stromverbrauch hat --> Es sind kleiner Risse in der Rückwand.

Wer kommt für den Schaden (Risse im alten Kühlschrank) auf?

Mister X, da dieser den Kühlschrank benutzt hatte, es jedoch nicht mitbekommen hat, ob der Kühlschrank während der letzten zwei Jahre den Schaden bekam, oder bereits beim Einzug hatte?

Mister Y, da dieser die Wohnung, inklusive Kühlschrank vermietet hat?

Ich denke, dass einerseits X für den Schaden aufkommen muss, da dieser beim Einzug Y nicht gesagt hat, dass der Kühlschrank kaputt ist, andererseits Y da Kühlschränke ja nicht ewig halten und der Scahden auch eine altersschwäche sein könnte.

Im übrigen hat das Licht im Kühlschrank noch nie funktioniert, trotz austauschen des Leuchtmittels.

Grüße Alex

hi,
mal ganz abgesehen davon, daß mir nicht ganz klar ist, worin deine frage nun besteht… - nachfolgend der versuch einer beantwortung:

X und Y wurden sich relativ schnell einig, X kauft sich einen
Kühlschrank und Y „schenkt“ X einen kleinen Betrag für den
Kauf. Der alte Kühlschrank sollte dafür dann im Keller von X
untergebracht werden.

ganz offensichtlich hat y dem austausch des kühlis zugestimmt, also akzeptiert, daß ein teil der mietsache erneuert wird. der grund, warum das geschah, spielt dann in folge keine rolle mehr

Wer kommt für den Schaden (Risse im alten Kühlschrank) auf?
Mister X, da dieser den Kühlschrank benutzt hatte, es jedoch
nicht mitbekommen hat, ob der Kühlschrank während der letzten
zwei Jahre den Schaden bekam, oder bereits beim Einzug hatte?
Mister Y, da dieser die Wohnung, inklusive Kühlschrank
vermietet hat?

unerheblich, da seitens y nach berechtigter reklamation nicht nachgeforscht worden ist, worin der grund des hohen verbrauchs lag. dies hätte mindestens zeitnah erfolgen müssen. nach „zustimmung“ von y zum austausch des gegenstands kann y sich nicht mehr darauf berufen, daß da ja „mal was hätte sein können“.
außerdem: x ist als mieter nicht verpflichtet, nachzuspüren, warum mietsachen nicht ordnungsgemäß funktionieren. nur wenn x tatsächlich den kühli „ramponiert“ hätte, läge hier ggfs. ein anspruch auf schadenersatz vor. das scheint der beschreibung nach aber nicht der fall zu sein.
weiterhin: x als laie kann wohl nur vermuten, daß es an rissen an der rückwand liegt - aber woher wWEIß er das?
zudem: hat y kenntnis von den rissen? wenn nein: wo kein kläger, da kein richter. und schlafende hunde soll man nicht wecken.
schlußendlich: beweisen kann inzwischen eh keiner mehr, ob die risse a) während der mietzeit und b) durch verschulden des x entstanden sind.
also: gedanklich ad acta legen und beruhigt ins neue jahr rüberschunkeln!

saludos, borito

p.s.: das licht im kühli ist nun sowas von unerheblich für das gesamte geschehen…

Hallo borito,

danke für Deine schnelle und kompakte Antwort.

Grüße Alex

Hallo,

…hohe Stromverbrauch kam unter anderem zustande, da der
Kühlschrank sehr viel Kühlte (Stufe 1 = Gefrierbrand auf
Lebensmitteln).

widerspricht ganz deutlich dem:

Nun hat X herausgefunden, warum der der
alte Kühlschrank einen sehr hohen Stromverbrauch hat --> Es
sind kleiner Risse in der Rückwand.

Die Risse führen mit Sicherheit nicht dazu, dass der Kühlschrank zu sehr kühlt. Da ist vermutlich das Thermostat defekt.

Wann genau das Problem aufgetreten ist, lässt sich im Nachhinein jedenfalls nicht mehr feststellen. Und damit wird es auch schwer, irgendwem irgendeine ‚Schuld‘ zu zu weisen. Zumal ein defektes Thermostat genauso wenig irgendjemandes Schuld ist wie die Risse in der Rückwand. Beides ist vermutlich schlicht Altersschwäche.

Wer den neuen Kühlschrank bezahlen musste, ist auch nicht ganz klar. Wenn das Ding mit vermietet wurde, muss der Vermieter ein neues Gerät (das er selber hätte aussuchen dürfen) komplett selber zahlen. Wenn es dem Mieter beim Einzug überlassen wurde (und er es beim Auszug mitnehmen dürfte) zahlt der Mieter alles.
Das Teilen der Summe weist für mich darauf hin, dass das Gerät mit vermietet wurde und der Vermieter es dem Mieter überlassen hat, sich ein besser gefallendes Gerät auszusuchen und der Mieter im Gegenzug den Aufpreis zum Standardgerät übernommen hat. Mit dem Problem beim Auszug, dass das Gerät in der Wohnung zu bleiben hat, weil es dem Vermieter gehört.
Irgendwelche Ansprüche des Mieters nach der (zweifelhaften) Entdeckung der Fehlerursache kann ich nicht erkennen - man hat sich doch schon geeinigt.

Ich verstehe übrigens nicht ganz, was Herr X mit dem alten, viel zu viel Strom schluckenden Ding eigentlich will. Ist es nun doch nicht so defekt, dass man es ausmustern muss?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Wer den neuen Kühlschrank bezahlen musste, ist auch nicht ganz
klar. Wenn das Ding mit vermietet wurde, muss der Vermieter
ein neues Gerät (das er selber hätte aussuchen dürfen)
komplett selber zahlen.

Y hatte noch ein alternativ-Gerät, jedoch war der Kompressor sehr laut. X wollte dieses Gerät nicht haben und Y hatte Verständnis dafür.

Das Teilen der Summe weist für mich darauf hin, dass das Gerät
mit vermietet wurde und der Vermieter es dem Mieter überlassen
hat, sich ein besser gefallendes Gerät auszusuchen und der
Mieter im Gegenzug den Aufpreis zum Standardgerät übernommen
hat. Mit dem Problem beim Auszug, dass das Gerät in der
Wohnung zu bleiben hat, weil es dem Vermieter gehört.

X kauft sich nach Absprache mit Y ein neues Gerät, welches X gehört und auch bei einem Auszug mitnimmt. Y zahlt an X einen gewissen Betrag (100,- €) für das Neugerät, im Gegenzug dazu soll das alte Gerät „fachgerecht“, quasi auf einer Palette im Keller von X untergebracht werden, damit bei evtl. Feuchtigkeit kein Schimmel ansetzen kann.

Ich verstehe übrigens nicht ganz, was Herr X mit dem alten,
viel zu viel Strom schluckenden Ding eigentlich will. Ist es
nun doch nicht so defekt, dass man es ausmustern muss?

Das Gerät ist für X nicht mehr brauchbar, da X mehrfach von seinen Wocheneinkäufen einiges wegschmeißen musste, wegen des Gefrierbrands. Das alte Gerät kommt nicht auf den Müll, es soll wohl nach einem Auszug von X wieder mit der Wohnung, oder einer anderen Wohnung vermietet werden.

Grüße Alex