Aus Massenkabelanschluss austreten möglich?

Hallo zusammen,

angenommen, der Vermieter hat für seine Wohnanlagen einen Rahmenvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber geschlossen und rechnet die Kosten über die Nebenkostenabrechnung (gem. Mitvertrag) ab, kann ein Mieter dann trotzdem aus diesem Rahmenvertrag austreten?

Gibt es da sowas wie „unlauterer Knebelvertrag“ oder „Recht auf freie Anbieterwahl“?

(Bitte nicht sagen was alles NICHT geht, ich suche LÖSUNGEN, danke!)

(Bitte nicht sagen was alles NICHT geht, ich suche LÖSUNGEN,
danke!)

Hallo Einfachgutdrauf,

na du bist ja niedlich! Dann bleibt nur die Antwort: Umziehen und darauf achten, dass im neuen Vertrag keine derartige Klausel steht.

Gruß!

Horst

Hallo,

der Vermieter hat das Haus/die Wohnung gekauft, mit Kabelanschluß. Für diesen Kabelanschluß, der in Deutschland fast immer automatisch liegt (da anscheinend jeder ihn braucht), zahlt der Vermieter jedes Jahr.

Natürlich legt er diese Kosten auf den Mieter um. Alle sind damit zufrieden, weil dieser Anschluß „das Wichtigste im Leben ist“???

Für Menschen, die das nicht wollen, gibt es nur eine Lösung: Sich ein Häuschen oder eine Wohnung ohne Kabelanschluß zu mieten. Falls es das noch gibt. Meiner Meinung nach zieht das Verweigern der Zahlung des Kabelanschlusses folgendes nach sich.

Es war dem Mieter beim Einzug bekannt, daß ein Kabelanschluß liegt (Nebenkosten!), trotzdem ist er in die Wohnung eingezogen. Eine Verweigerung dieser Zahlung berechtigt, meiner Meinung nach, den Vermieter, auf diese Zahlung (auch wenn sie nicht genutzt wird) zu bestehen. Bei Verweigerung folgt dann die Kündigung.

Diese Sache ist immer noch eine Ungerechtigkeit, so ist unsere Welt, und es gibt kein Entrinnen. Sind 190 Euro im Monat.

Halt durch! Arrangier Dich!
Karin

Hallo,

Diese Sache ist immer noch eine Ungerechtigkeit, so ist unsere
Welt, und es gibt kein Entrinnen. Sind 190 Euro im Monat.

Entschuldigung: Sind 190 Euro im JAHR!

Karin

Hab mich schon gewundert, Karin. :wink:

Bei uns hier in der Gegend ist es übrigens nur halb so viel. Deshalb kommt es deswegen auch nicht so schnell zur Kündigung, da die Summe viel zu gering ist. Aber der Vermieter wird wohl irgendwann gerichtlich vorgehen und zwar spätestens bevor die Verjährung eintritt.
Dann wrd es noch teurer.

Gruß!

Horst

Hallo,

wir haben es in Wohnungseigentümergemeinschaften schon gemacht:

  1. betreffende Wohnung vom Elektriker abklemmen lassen
  2. Kabel-BW Änderung mitteilen udn Vertrag ändern lassen
  3. Ab nächster „neuer“ Rechnung Verteilung der Kosten mit neuem Verteilerschlüssel ohne die betreffende Wohnung

lg
Tanja