Hallo,
eine Familie hat 1 Jahr in einer Wohnung mit einem Untermietvertrag gewohnt. An den Hauptmieter auch immer die Miete gezahlt. Danach mit dem eigentlichen Hauseigentümer einen normalen Mietvetrag gemacht. Auch da alles korrekt bezahlt.
Jetzt hat sich heraus gestellt, daß in der Zeit dieses Untermier Verhältnisses der Hauptmieter die Miete (die er ja vom Untermieter bekommen hat) teilweise nicht an den Hauseigentümer bezahlt hat.
Nun will der Hauseigentümer diese fehlende Miete von dem Untermieter. Darf er das verlangen ?
Gibt es irgenwo § wo sowas klar im Gesetz geregelt ist?
Danke und Grüße
robbel
Hi
Nun will der Hauseigentümer diese fehlende Miete von dem
Untermieter. Darf er das verlangen ?
Wieso? Haben die Beiden irgendein Vertrag, welches das erlauben würde?
Der Untermieter hatte einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter, welches er erfüllt hat. Der Hauptmieter hatte einen Mietvertrag mit dem Vermieter, welches er nicht erfüllt hat, was hat der Untermieter nun in der Sache verloren?
Gibt es irgenwo § wo sowas klar im Gesetz geregelt ist?
Ähh, in dem neuen Mietvertrag steht ein Datum, ab wann es läuft, ab diesem Datum muss man auch zahlen. Sonst muss der Vermieter eine andere Grundlage für die Forderung vorweisen. (z.B. wäre ja möglich, dass man unterschrieben hat, dass man die Rückstände aus dem Untermietverhältnis zahlt , dann hätte der Vermieter Recht darauf)
Gruß,
Andreas
Hallo,
der Untermieter hat sich in jedem Fall korrekt verhalten. Seine Miete wurde immer den Verträgen entsprechend an den Hauptmieter und später an den Hauseigentümer gezahlt.
Mietrückstände hat er nicht übernommen.
Das Unrecht liegt auf der Seite des Hauptmieters, denn der hat in 2 Monaten die Miete, die er bereits vom Untermieter bekommen hat, nicht an den Hauseigentümer weitergegeben.
Ist das dann eine Betrugsgeschichte ?
Auf jeden Fall wäre es wichtig zu wissen , wie sich nun der Mieter dem Hauseigentümer gegenüber verhalten soll, denn der Hauseigentümer will das ausstehende Geld …egal von wem.
Danke und Grüße
robbel
Hi.
Ist das dann eine Betrugsgeschichte ?
In erster Linie hat da jemand seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Ob es gleich Betrug ist, ist vielleicht übertrieben. Aber es riecht danach.
Auf jeden Fall wäre es wichtig zu wissen , wie sich nun der
Mieter dem Hauseigentümer gegenüber verhalten soll, denn der
Hauseigentümer will das ausstehende Geld …egal von wem.
Das kommt darauf an, wie das Verhältnis ist bzw. werden soll. Man kann sich entspannt zurück lehnen und den Hauseigentümer zum Teufel schicken. Sollte er das Geld rechtlich Einfordern wollen, dem Mahnbescheid widersprechen und entspannt den folgenden Rechtsstreit gewinnen. Sollte er wegen ausbleibender Miete kündigen wollen, mit Kopien der Abbuchung belegen, dass man aus diesem Mietverhältnis keine Rückstände hat.
Da man dort aber weiter vernünftig wohnen möchte, sollte man vielleicht mit dem Eigentümer auch vernünftig reden und ihn erklären, dass er das Geld von dem alten Mieter einfordern/einklagen kann/soll. Es von dem neuen Mieter zu fordern ist sinnlos und Zeitverschwendung, er soll menschlich verstehen, dass der neue Mieter natürlich nicht für den anderen zahlen möchte. Vielleicht auch mit Belegen, dass man selber gezahlt hatte. Grob nach dem Motto: dort ist der Bösewicht, wir beide sind cool 
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für die Infos.
Ich hatte vergessen zu sagen, das Mietverhätnis ist seit Ende Dez.08 schon beendet und jetzt kam diese Forderung.
Schriftlich darauf zu antworten/widersprechen mit dem Hinweis auf den „Bösewicht“ müßte wohl ausreichen?
Grüße
robbel
Guten Tag,