Betriebskostenabrechnung bei Auszug, Erst 2010?

Guten Tag,

Betriebskostenabrechnung bei Auzug im Herbst 2010

Guten Tag,

folgender Fall:

Mieter X bezieht am 01.08.2009 eine neue Wohnung, die zur gleichen Wohngesellschaft gehört.

Es wurde alles protokolliert, eine Übergabe geschah auch und mit der Kaution ist es auch geregelt.

Nun hätte die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 fristgerecht doch spätenstens am 31.12.09 erscheinen müssen? Das Abrechnungsjahr ist vom 1.1. - 31.12.

Jedoch bekam Mieter X nichts. Normalerweise ist es doch so, das die Wohngesellschaft vom Mieter X nichts mehr einfordern darf, jedoch Guthaben ausgezahlt werden müssen.

Aber Mieter X fand einen Brief, wo drin steht, das eine Betriebskostenabrechnung für 2008 erst frühstens!!! Herbst 2010 ausgestellt wird. Ist das Rechtens??

Muss Mieter X das bezahlen, wenn eine Nachzahlung verlangt wird?

Vielen DAnk

und welche Begründung soll man sich vorstellen?

vnA

Theoretisch möglich, wenn dem Vermieter eine endgültige Abrechnung (Belege) erst tatsächlich erst dann möglich sein, sollte, allerdings spricht dagegen, dass Herbst 2010 genannt wird.
Ich gehe eher davon aus, dass 2008 verjährt ist.
Gruß Tom