Wenn in einem Mehrfamilienhaus das Dach undicht ist und eine Eigentumswohnung davon Schaden nimmt, wer kommt für die Renovierung der Wohnung auf? Der Eigentümer selber oder die Eigentümergemeinschaft?
Wenn in einem Mehrfamilienhaus das Dach undicht ist und eine
Eigentumswohnung davon Schaden nimmt, wer kommt für die
Renovierung der Wohnung auf? Der Eigentümer selber oder die
Eigentümergemeinschaft?
Aus meiner Sicht die Eigentümergemeinschaft.
Deine Sicht ist gut.
Dach ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, wenn ich explizit in der Teilungserklärung etwas anderes vereinbart wurde.
vnA
Das ist richtig, die Reparatur des Daches wird grundsätzlich über Eigentümergemeinschaft abgerechnet. Es geht um die Renovierungskosten in der Wohnung selber. Wer muss diese tragen?
Der Schadenverursacher, damit der Eigentümer des Daches, damit die WEG.
Allerdings sollte beachtet werden: Haftpflichtversicherung (der WEG) zahlt Zeitwert, die eigene Hausratversicherung zahlt Neuwert (so im Vertrag vereinbart)
vnA