ich habe mehrere Fragen zum Thema Hundehaltung in einer Mietwohnung unter diesen fiktiven Umständen: Mal angenommen, man bekäme vom Vermieter einen Brief mit ungefähr diesem Wortlaut: Wir erhielten Kenntnis davon, daß in ihrer Wohnung ein Schäferhund gehalten wird, obwohl laut Mietvertrag ohne die Zustimmung des Vermieters keine Hunde gehalten werden dürfen. Bitte schaffen Sie das Tier innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab.
Was passiert, wenn man einfach behauptet, man hätte keinen Hund? Ist der Vermieter dann in der Nachweispflicht und falls ja, welche Mittel stehen ihm dabei zur Verfügung?
Wie wäre der rechtliche Stand, wenn der Hund nicht mir, sondern meinem derzeitigen Lebensgefährten gehört und dadurch ca. 2-4 Mal in der Woche (auch über Nacht) bei mir zu Gast ist?
Wie wäre rechtliche Stand, wenn es sich um einen Pflegehund handelt, um welchen sich mein Lebensgefährte ca. 2-4 Mal pro Jahr für ca. 1-2 Wochen kümmert und mit dem er sich dann auch maximal 3-5 Tage in der Woche in meiner Wohnung aufhält?
Sofern es im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist,
stellt sich die Frage eig. gar nicht mehr.
Einem Vermieter das zu leugnen, das wäre ja ein Eigentor.
Der Herr hat das „Recht“ das Haus mal zu besichtigen(natürlich unter einem Vorwand, wer weiß könnten ja die Rohre kaputt sein:wink: )
Spätestens dann ist es wohl nicht mehr so toll…
Naja zu den anderen Themen müsste man schon wirklich nen Anwalt fragen, da gehts zu tief in die Materie…
Die Fragen mit wenn wenn wenn, vor Gericht sag ich mal hätt man keine Chance…
Deswegen sollte man sich immer mit seinem Vermieter einig sein und nie Aktionen liefern, welche einen Abmahnungsgrund liefern…
aber das sind alles Ausreden eines kleinen Kindes, das noch
die Marmeladenreste am Mund hat und das hat alles nix mit
Rechtsfragen zu tun.
Und Du glaubst, es hat noch nie einen Tierhalter gegeben, der das einfach (selbst beim Prozess) hartnäckig geleugnet hat?? Sry, Horst, wer hat denn hier noch die Marmeladenreste am Mund? )
Bei Gericht gibts ne Menge dünner Ausreden, warum soll man sich hier nicht kundig machen dürfen, wie die Chancen von den Fachleuten bewertet werden?
Warum hälst Du Dich nicht einfach geschlossen, wenn Du sachlich nichts beizutragen hast. Sofern Dir die Fragen unrealistisch vorkommen, musst Du ja nicht drauf einsteigen.
Ich denke, hier ist alles hypothetisch?
Danke Pseudomonas. Trotzdem, gibts hier eigentlich auch „richtige Experten“?
Also, paßt auf: In unserem „fiktiven Fall“ trifft Drittens zu! Es ist wirklich ein Pflegehund. Ich möchte aber vermeiden, dass der Vermieter das Gleiche denkt, wie die Blitzbirnen hier. Ich werde demnach wahrheitsgemäß sagen, der Hund ist nur manchmal da.
Kann mir das auch verboten werden?
Welche offiziellen (höchstwahrscheinlich wurde ich vom fiesen Hausmeister vom Haus gegenüber angeschwärzt) Kontrollmechanismen stehen dem Vermieter zur Verfügung?
Warum hälst Du Dich nicht einfach geschlossen, wenn Du
sachlich nichts beizutragen hast. Sofern Dir die Fragen
unrealistisch vorkommen, musst Du ja nicht drauf einsteigen.
Haha Bommel,
und weil du zur Sache nichts sagen kannst, denkst du du müsstest zu meiner Antwort etwas sagen.
Man kann natürlich bei jeder Rechtsfrage die Meinung der anderen als unsinnig ausblenden. Deshalb haben wir ja Gerichte, die etwa der Hälfte der Betroffenen sagen muss, dass sie die Dinge falsch sehen.
ein schon etwas älteres Urteil, auch nur AG, aber immerhin:
quote
Hat sich der Mieter in einem Formularmietvertrag verpflichtet, auf die Hundehaltung in seiner Wohnung zu verzichten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen aufzunehmen.
(AG Bergisch Gladbach, AZ 23 C 662/93)