Mietrecht übergabeprotokoll fussleisten

Guten Tag,

folgender Fall angenommen:

Ein Mieter ist aus seiner Wohnung ausgezogen. Beim damaligen Einzug hatte die Wohnung Teppichboden vom Vormieter, laut Mietvertrag hatte die Wohnung aber Beton. Der Mieter durfte mit dem Teppichboden machen was er wollte. Als Umrandungen gab es eine Leiste aus Teppich. Diese wurde vom Mieter entfernt.

Bei der Übergabe der Wohnung wurden keine Mängel festgestellt. Der Punkt „Fussleisten“ im Wohnzimmer wurde sogar als „mängelfrei“ angekreuzt.

Dem Nachmieter der Wohnung ist nun aufgefallen, dass die Wohnung mal Fussleisten hatte und möchte nun, dass ich Fussleisten installiere und beschwerd sich beim Vermieter.

Der Vermieter prüft derzeit den Sachverhalt und hält die Kaution zurück.

Fragen:

  1. Gibt es irgendeinen Rechtsanspruch, dass der Mieter trotz unterzeichnetem Übergabeprotokoll Fussleisten anbringen muss?

  2. Wie würde der Fall vor der Übergabe aussehen. Könnte der Vermieter auf neue Fussleisten bestehen?

Vielen Dank für Antworten und Meinungen.

Gruß Daniel

hi dwendel,

aaaaalso:
wenn im mietvertrag „betonboden“ steht, wenn eine übergabe (nebst protokoll) stattgefunden hat, wo das fehlen von teppichboden und leisten (teppich) nicht moniert wurde, wenn alle beteiligten ("vor"mieter und vermieter) das protokoll so unterschrieben haben, dann kann der vermieter einen eiertanz aufführen, er würde seine fußleisten dennoch nicht vom vormieter zu recht verlangen dürfen (können schon - man kann ja so vieles…).

der vermieter wäre aber grundsätzlich berechtigt, die kaution einzubehalten, und zwar solange, bis schlußendlich geklärt ist, daß mit keinerlei außenständen mehr zu rechnen sei (z.b. durch nebenkostenabrechnung etc.). ist das aber erledigt, dürfte der vermieter die kaution nicht mehr einbehalten.

saludos, borito

Hallo,

der vermieter wäre aber grundsätzlich berechtigt, die kaution
einzubehalten, und zwar solange, bis schlußendlich geklärt
ist, daß mit keinerlei außenständen mehr zu rechnen sei (z.b.
durch nebenkostenabrechnung etc.). ist das aber erledigt,
dürfte der vermieter die kaution nicht mehr einbehalten.

meines Wissens darf er nicht die gesamte Kaution zurückbehalten (max. 6 Monate?), erst recht nicht, wenn laut Übergabeprotokoll alles ok ist, sondern nur einen Teil für eine evtl. zu erwartende Nebenkostennachforderung.

Also Z.B. 2500 € Kaution, davon etwa 500 € für NK einbehalten und 2000 € aber nach 6 Monaten auszahlen.

TM