Als Erbe Miete kürzen

Guten Tag,

Eine ältere Dame ist vor kurzem verstorben und der Erbe war dann gezwungen, die von ihr gemietete Wohnung drei Monate weiter zu halten, was für ihn eine erhebliche Belastung darstellt.
Die ältere Dame hatte schon des öfteren über Schimmelbildung im Bad geklagt und vor Jahren wurde dieser dort auch schon einmal entfernt, jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Auch die Aussenfassade des Hauses im selben Bereich ist stark von Schimmel befallen und daher liegt die Vermutung eines Baumangels nahe.

Nun zur eigentlichen Frage: aus den Unterlagen der älteren Dame geht hervor, dass sie bereits vor mehr als anderthalb Jahren die erneute Schimmelbildung gemeldet hat, aber nur mit einer Belehrung über richtiges Lüften abgespeist wurde. Sie konnte sich leider nie gut durchsetzen und in Verbindung mit einer fortschreitenden Krankheit hat sie wohl keine weiteren Schritte unternommen.
Kann nun der Erbe rückwirkend die Miete kürzen? Oder wenn nicht, kann er sie jetzt kürzen, obwohl er dort nicht wohnt?

Hallo,

der Erbe übernimmt das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.

Wenn die Verstorbene also die Miete hätte mindern wollen/können, so kann der Erbe dies selbstverständlich auch tun. Dabei kann er sich freilich auch auf die Meldung der Verstorbenen berufen.
(Ob und in wie weit die Verstorbene/der Erbe im Recht ist, ist hier natürlich nicht ersichtlich.)

Ob er die Wohnung bewohnt oder nicht, spielt keine Rolle dabei.

Gruß
Christian (IANAL)