Mietzahlungen durch die ARGE bei Tod

Guten Tag,
ein Mieter in meinem Mehrfamilienhaus, belegen in einer kleinen Stadt Mecklenburg Vorpommerns, ist verstorben. Der Mieter wohnte seit April 2000 in der Wohnung. Die Miete wurde in den letzten Jahren von der ARGE gezahlt. Die Nebenkostennachzahlungen der letzten Jahre wurden (konnten) vom Mieter nicht gezahlt werden, die ARGE konnte (wollte) die Nachzahlungen auch nicht bezahlen. Hier hat eine größere Summe gebildet. Die Mietsicherheit konnte vom Mieter nicht gezahlt werden.
Lt. Mietvertrag muß noch 3 Monate die Miete gezahlt werden. Die Behören haben bis auf weiteres, bzw Klärung durch die Gerichte die Wohnung versiegelt.
Die vorhandenen Erben haben, bzw werden das Erbe ausgeschlagen.
Frage:
Muß die ARGE die lt Mietvertrag vereinbarten 3 Monate Miete bezahlen?
Gern höre ich hierzu von Ihnen

Danke und Gruß von Eigi

weshalb sollte die ARGE dies tun? Sind sie Erbe?

Aber grundsätzlich gilt auch hier:
Achtung
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.
Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten.

Hallo,

Die Nebenkostennachzahlungen der letzten Jahre wurden (konnten)
vom Mieter nicht gezahlt werden, die ARGE konnte (wollte) die
Nachzahlungen auch nicht bezahlen.

hier könnte versucht werden die nicht bezahlten Nachzahlungen innerhalb der Verjährungsfrist vom Amt zurückzufordern, da auch NK-Nachzahlungen zu den Kosten der Unterkunft gehören und vom Amt gezahlt werden müssen. Ob dies nur der ehemalige Leistungsberechtigte kann, oder auch der Vermieter, dem das Geld zusteht, weiß ich allerdings nicht.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199880b31604…

Die vorhandenen Erben haben, bzw werden das Erbe
ausgeschlagen.
Frage:
Muß die ARGE die lt Mietvertrag vereinbarten 3 Monate Miete
bezahlen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist der „Staat“ Erbe, bzw. das Bundesland.
http://www.ratgeber-recht24.de/Gesetzliche_Erbfolge_…

TM